Kindeswohl

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." (§ 1631 BGB)

Auch als DRK-Landesverband Schleswig-Holstein setzen wir uns präventiv gegen Kindeswohlgefährdung ein.

Zuständig ist die Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VII, Anna Bracker. Sie berät und unterstützt alle DRK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung in unseren Einrichtungen. Darüber hinaus bietet Frau Bracker unter anderem präventive Workshops sowie Fortbildungen an und erstellt Kinderschutz-Konzepte.

Porträtfoto einer Frau

Anna Bracker

Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII

Tel: 0431 5707-134
Mobil: 0173 7875852
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Für Ihre Mitarbeit bei der Prävention und Hilfe bei Kindeswohlgefährdung bieten wir Ihnen ein Formblatt für den Verhaltenskodex des Roten Kreuzes in Schleswig-Holstein und für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses an. Beide Formblätter finden Sie hier:

Ergänzendes Angebot im Bereich Kindeswohl:

Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. ist Partner von Appen Musiziert.