Die Landesversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Es setzt sich aus dem Präsidenten des Landesverbandes, den Vorsitzenden und den 60 Delegierten der 15 Kreisverbände zusammen, die stimmberechtigt sind. Wer wie viele Delegierte stellt, richtet sich nach der Anzahl der Einzelmitglieder im Kreisverband.