Arbeitsschutz im Deutschen Roten Kreuz

Axel Rasch

Referent der Wasserwacht und Verbreitungsarbeit der Abteilung Nationale Hilfsgesellschaft

Tel.: +49 (0)431-5707-145

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Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich für die Gesundheit und das Wohlergehen der Ihm anvertrauten Menschen ein. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Hilfeleistung des DRK bei Unfällen, Katastrophen, Krisen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen von besonderen Risiken begleitet werden. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist das höchste Gut des DRK. Das Generalsekretariat befasst sich deshalb seit einigen Jahren sehr intensiv mit der Auswertung und Verbesserung der Unfallzahlen. Immer abgestimmt und in Zusammenarbeit mit der Unfallversicherung Bund und Bahn. Jeder Arbeitsunfall wird im Generalsekretariat erfasst und verarbeitet. Sicherheitsbeauftragte aus den anderen DRK Landesverbänden stimmen sich zweimal im Jahr auf Bundesebene in einem Erfahrungsaustausch ab und tragen wesentliche Verbesserungsvorschläge und Informationen mit in Ihre Mitgliedsverbände. Diese Informationen möchten wir gerne an unsere Mitgliedsverbände sowie Einrichtungen und Beteiligungen des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V. weitergeben. Gesunde und ständig angepasste Arbeitsbedingungen sind für das Deutsche Rote Kreuz Grundlage, um künftig Arbeitsunfälle zu vermeiden. Unfallverhütung und Gesundheitsschutz sind zudem grundlegende Anforderungen an die Rahmenbedingungen unserer täglichen Arbeit im Deutschen Roten Kreuz.
Gesetzliche Grundlagen

Die Verbände des Deutschen Roten Kreuzes sind Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und zur Sozialversicherung. Sämtliche arbeitsschutzrechtlichen Pflichten, die für Unternehmen statuiert wurden, müssen auch von den Verbänden des DRK befolgt werden. Arbeitsschutzrechtliche Pflichten existieren nicht nur für den Verband als solchen, sondern auch für jeden einzelnen im DRK tätigen Mitarbeiter. Sie sind in einer Vielzahl verschiedener Rechtsgrundlagen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Betriebsvereinbarungen) festgeschrieben.

Fortbildungen

Fahrsicherheitstrainings

Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein bietet für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Fahrsicherheitstrainingsfür Personenkraftwagen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Trainings mit einem privaten oder dienstlichen Fahrzeug getätigt werden. Die Fahrsicherheitstrainings finden auf dem ADAC-Verkehrsübungsplatz in Boksee statt.

Die Unfallkasse Bund und Bahn bezuschusst jedes Training mit einem Teilnehmerzuschuss von 80 Euro. Auf der Internetseite der Unfallversicherung Bund und Bahn stehen weitere Unterlagen (Hinweise, Höhe des Zuschusses, Antrag, Abrechnung) zum Download zur Verfügung. Es gibt auch Fahrsicherheitstrainings mit dem Fahrrad.

Führen von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen

Ein weiteres Angebot stellt der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein für die Gemeinschaften der Bereitschaften und der Wasserwacht zur Verfügung. Hier werden Fortbildungen für neue Ausbilder zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen angeboten. Diese Fortbildungen finden überwiegend auf Übungsflächen der Bundeswehr statt, weil große Nutzungsflächen für die Einsatzfahrzeuge (siege Abbildung eines 7,5 Tonnen LKW) erforderlich sind. Das Rangieren eines LKW´s mit einer Feldküche beispielsweise erfordert einen besonderen Umgang mit dem Einsatzmaterial.

Weitere Informationen

Der DRK-Bundesverband hat im Bereich des gesamtverbandlichen Arbeitsschutzes ausfüllbare Formulare und PDF-Dateien zur Verfügung gestellt: drk-arbeitsschutz.de