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Arbeitsschutz im Deutschen Roten Kreuz

Ansprechpartner

Axel Rasch
Sicherheitsbeauftragter
Tel.: +49 (0)431-5707-145
Fax: +49 (0)431-5707-148

Das Deutsche Rote Kreuz setzt sich für die Gesundheit und das Wohlergehen der Ihm anvertrauten Menschen ein. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Hilfeleistung des DRK bei Unfällen, Katastrophen, Krisen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen von besonderen Risiken begleitet werden. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist das höchste Gut des DRK. Das Generalsekretariat befasst sich deshalb seit einigen Jahren sehr intensiv mit der Auswertung und Verbesserung der Unfallzahlen. Immer abgestimmt und in Zusammenarbeit mit der Unfallversicherung Bund und Bahn. Jeder Arbeitsunfall wird im Generalsekretariat erfasst und verarbeitet. Sicherheitsbeauftragte aus den anderen DRK Landesverbänden stimmen sich zweimal im Jahr auf Bundesebene in einem Erfahrungsaustausch ab und tragen wesentliche Verbesserungsvorschläge und Informationen mit in Ihre Mitgliedsverbände. Diese Informationen möchten wir gerne an unsere Mitgliedsverbände sowie Einrichtungen und Beteiligungen des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V. weitergeben. Gesunde und ständig angepasste Arbeitsbedingungen sind für das Deutsche Rote Kreuz Grundlage, um künftig Arbeitsunfälle zu vermeiden. Unfallverhütung und Gesundheitsschutz sind zudem grundlegende Anforderungen an die Rahmenbedingungen unserer täglichen Arbeit im Deutschen Roten Kreuz.

Corona und Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz spielt in der derzeitigen Situation während der Pandemielage eine besondere Rolle. In der vergangenen Web-Konferenz vom 25.11.2020 wurde mit Ansprechpartnern des Arbeitsschutzes aus den DRK-Landesverbänden das Thema ,,Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Zeiten von Corona“ diskutiert. Bezugnehmend auf die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wurden im Zuge der aktuellen Schutzmaßnahmen Anwendungsbereiche, Begriffsbestimmungen, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Arbeitsmedizinische Präventionen noch einmal vorgestellt.

  • Gesetzliche Grundlagen

    Gesetzliche Grundlagen

    Die Verbände des Deutschen Roten Kreuzes sind Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und zur Sozialversicherung. Sämtliche arbeitsschutzrechtlichen Pflichten, die für Unternehmen statuiert wurden, müssen auch von den Verbänden des DRK befolgt werden. Arbeitsschutzrechtliche Pflichten existieren nicht nur für den Verband als solchen, sondern auch für jeden einzelnen im DRK tätigen Mitarbeiter. Sie sind in einer Vielzahl verschiedener Rechtsgrundlagen (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Betriebsvereinbarungen) festgeschrieben.

     

  • Fahrsicherheitstraining

    Fahrsicherheitstrainings

    In Kooperation mit der Unfallkasse Bund & Bahn und der Verkehrswacht in SH werden  Fahrsicherheitstrainings für DRK-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angeboten.

    Fahrsicherheitstrainings werden von der Unfallkasse mit 80 Euro bezuschusst. Ein PKW-Basistraining beim ADAC in Boksee kostet beispielsweise 119 Euro. Jeder Mitgliedsverband kann sich direkt an die Unfallkasse Bund und Bahn wenden und Kostenbewilligungen für solche Trainings beantragen.

    Innerhalb der Ausbildung der Gemeinschaft der Bereitschaften bieten wir beispielsweise Fortbildungen für neue Ausbilder zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen an. Diese Fortbildungen finden auf Übungsflächen der Bundeswehr statt.

  • Downloadbereich

    In diesem Bereich wollen wir gerne allgemeine Informationen für Sie zur Verfügung stellen.

    -          Handbuch Arbeitsschutz im DRK (siehe Anlage)

    -          https://arbeitsschutz-im-ehrenamt.de/

    -          Unfallmeldungsverwaltung