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  1. Das DRK
  2. Selbstverständnis
  3. Transparenz

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Im Sinne der freiwilligen Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft veröffentlicht der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. an dieser Stelle folgende Angaben:

  • 1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr der Organisation
    Name:DRK-Landesverband
    Schleswig-Holstein e.V.
    Sitz:Kiel
    Anschrift:DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
    Klaus-Groth-Platz 1
    24105 Kiel
    Gründung:09.09.1947
  • 2. Satzung, Selbstverständnis und Ziele

    Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein ist gemäß Rechtsform ein eingetragener Verein. Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege und Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes ist das DRK Schleswig-Holstein Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie der nationalen Hilfsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. In dieser Funktion nimmt er die Aufgaben aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz wahr.

    Zum DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. gehören all seine Gliederungen auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein, das heißt insgesamt 15 Kreisverbände respektive ihre Ortsvereine und insgesamt 80.000 Mitglieder. Zudem fungiert der DRK-Landesverband als Gesellschafter für seine fünf Beteiligungsgesellschaften. Die Gesamtheit seines Handelns ist den sieben Grundsätzen der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität unterworfen.

    Um den humanitären Auftrag gemäß Satzung umsetzen zu können, wirbt der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein in der Bevölkerung und sammelt Spenden. Darüber hinaus ist er im Wesentlichen auf öffentliche und nichtöffentliche Zuwendungen, Beiträge und Zuschüsse Dritter angewiesen.

    Unsere Satzung zum Download.

    Unsere Satzung definiert unser Selbstverständnis und unsere Ziele in den §§ 1 und 2.

  • 3. Finanzamt

    Wir sind wegen Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig anerkannt und nach dem aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kiel, Steuernummer 20/290/81918, vom 21. Dez. 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.

  • 4. Name und Funktion der Entscheidungsträger

    Das oberste Entscheidungsgremium des DRK-Landesverbandes ist die Landesversammlung. Sie wählt und entlastet das Präsidium und verabschiedet den Wirtschafts- und Investitionsplan sowie den Jahresabschluss.

    Die Verbandsleitung haben der hauptamtliche Vorstand sowie das ehrenamtliche Präsidium inne. Während der Vorstand die Geschäfte des Landesverbandes gem. § 26 BGB führt, fällt das ehrenamtliche Präsidium Grundsatzentscheidungen und kontrolliert den Vorstand.

     

    Das Präsidium

    Torsten Geerdts, Präsident

    Dr. Marret Bohn, Vizepräsidentin

    Dr. Silke Duda, Vizepräsidentin

    Henning Kramer, Ehrenpräsident

    Dr. Gerd-Rüdiger Steffen

    Joachim Gutt

    Wiebke Boysen

    Dr. Christian Zöllner

    Sören Kühl, Landesbereitschaftsleiter

    Frederic Möß, Landesleiter Wasserwacht

    Katharina Schumacher, Jugendrotkreuz

     

    Der Vorstand 

    Anette Langner, Vorstand (Sprecherin)

    Ralph Schmieder, Vorstand

  • 5. Berichte über die Tätigkeit unserer Organisation
  • 6. Personalstruktur
  • 7. Corporate Governance
  • 8. Mittelherkunft und 9. Mittelverwendung

    Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögens- und Finanzlage des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein (beides Stand 2021).

  • 10. Tochtergesellschaften
    DRK-Pflegeservice S-H gGmbH (100%)
    DRK-Kur und Reha gGmbH (100%)
    DRK-KH Mölln-Ratzeburg gGmbH (60%)
    DRK-Kinder- und Jugendhilfe Nord gGmbH (46,15%)
    DRK-Rettungsdienstschule gGmbH (16,05%)
    DRK-BSD Baden Württemberg – Hessen gGmbH (2,47 %)
    Henrys Innovationen GmbH - (33,3%)
  • 11. Zuwendungen

    Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. erhält von folgenden juristischen oder natürlichen Personen jährliche Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Alle jährlichen Zuwendungen liegen unter 10% der gesamten Einnahmen.