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Ansprechpartner

Axel Rasch
Referent Wasserwacht und Nationale Hilfsgesellschaft
Tel.: +49 (0)431-5707-145
Fax: +49 (0)431-5707-148
  • Ausstellung humanitäres Völkerrecht

    Henry Dunant (1828-1910)- Urheber des Roten Kreuzes

     

    www.drk.de/das-drk/geschichte/das-drk-von-den-anfaengen-bis-heute/1850/1859-2/

    Die Gräuel der Schlacht von Solferino machten Henry Dunant so zu schaffen, dass er sofort Freiwillige organisierte, die verwundeten und sterbenden Soldaten beider gegnerischer Kriegsparteien beistanden. Später reiste er durch ganz Europa und forderte Politiker und Militärs auf, eine Organisation zu gründen, die Kriegsverwundeten erste Hilfe bringt. Für seinen Einsatz zahlte der Idealist und Visionär persönlich einen hohen Preis. Doch veränderte er die Welt nachhaltig mit seinen Ideen: Das Internationale Rote Kreuz ist heute die größte humanitäre Organisation der Welt.

     

    Henry Dunant und das Rote Kreuz:

    https://www.youtube.com/watch?v=RFK7adKZqkQ

    Biografische Daten

    • 1828
      Am 8. Mai: Henry Dunant wird in Genf geboren

    Genf um 1860

    Geburtshaus Henry Dunants

    • 1852
      Dunant gründet die Genfer Gruppe des Christlichen Vereins junger Männer (CVJM).
    • 1855
      Bei der Gründung des Weltbundes des CVJM in Paris tritt Dunant als Delegierter des Genfer Verbands auf.
    • 1858
      Gründung einer Mühlengesellschaft in Algerien durch Dunant.
    • 1859
      Aufgrund von Problemen mit der Kolonialbehörde reist Dunant nach Italien, um bei dem französischen Kaiser Napoleon III. vorzusprechen.

    24. Juni: Auf dem Weg zu Napoleon erlebt er die Schlacht bei Solferino in Oberitalien.
    Dunant wird Zeuge unzureichender Versorgung der Tausenden von Verletzten. Er entschließt
    sich zu einer spontanen Hilfsaktion für die Verwundeten beider Seiten.

    Napoleon III.

    Henry Dunant

    Schlacht um Solferino, Juni 1859

    Lage von Solferino

    Quellenangabe: Von Heinrich Theodor Menke - Karl Spruner von Merz, Heinrich Theodor Menke: Hand-Atlas für die Geschichte des Mittelalters und der neueren Zeit, 3. Auflage. Gotha, Justus Perthes, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=51452276

    • 1862
      erscheint Dunants Werk "Eine Erinnerung an Solferino". Darin schlägt er vor, eine Hilfsgesellschaft für Verwundete zu gründen. Sein Buch erscheint in einer Auflage von 1.600 Stück, die Kosten dafür trägt er selbst.

    Bis heute immer wieder neu aufgelegt: "Eine Erinnerung an Solferino"

    Die "Genfer Gemeinnützige Gesellschaft" setzt ein  Komitee ein, das die Vorschläge Dunants prüft und konkrete Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Dunant gehört dem Komitee als Sekretär an. Er reist durch Europa und wirbt in der Öffentlichkeit und bei zahlreichen Regenten für seine Ideen.

    Im Oktober lädt das Komitee zu einem internationalen Kongress ein, auf dem das Rote Kreuz gegründet wird. das Komitee wird zur Keimzelle des internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)

    • 1864
      Auf einer diplomatischen Konferenz wird das "Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten auf dem Feld" unterzeichnet. Mit dieser ersten Genfer Konvention wird Sanitätern und Ärzten im Kriegsfall neutraler Schutz durch die Kriegsparteien garantiert. Schutzzeichen ist das rote Kreuz auf weißem Grund
    • 1867
      Dunant tritt nach wirtschaftlichen Problemen durch seine Aktivitäten in Algerien als Sekretär des "Internationalen Komitees vom Roten Kreuz" zurück und siedelt nach Paris über, wo er in ärmlichen Verhältnissen lebt. Auf der Pariser Weltausstellung wird ihm eine Goldmedaille für seine Verdienste verliehen. Dunant führt jetzt ein unstetes Leben in materielllem Elend, u.a. in Stuttgart, Rom, Korfu, Basel, Karlsruhe und London.
    • 1887
      Dunant lässt sich in Heiden (Schweiz) nieder.
    • 1889
      Dunant schreibt seine Lebenserinnerungen.
    • 1897
      Nach einem Bericht in einer Zeitschrift über den mittlerweile vergessenen Dunant erhält dieser verschiedene Ehrungen und eine jährliche Rente von der Witwe des russischen Zaren.
    • 1901
      Verleihung des ersten Friedensnobelpreises an Henry Dunant und dem Politiker und Friedensaktivisten Frederick Passy.
    • 1903
      Dunant wird vom Ärzteverband der Ehrendoktor der Medizin verliehen.
    • 1910
      30. Oktober: Henry Dunant stirbt in Heiden.

    Grab Henry Dunants in Zürich

    Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet - als erster völkerrechtlicher Vertrag, der den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz auf weißem Grund als Schutzzeichen zum Gegenstand hat. In den folgenden 150 Jahren wurde das Recht wegen sich kontinuierlich wandelnder Waffentechnologie und veränderter Methoden der Kriegsführung immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst.

     

    Schutz von Zivilpersonen

    Schutz von Krankenhäusern und Sanitätspersonal

    Die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977 sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen: verletzte, kranke oder schiffbrüchige Kombattanten, rechtmäßige Streitkräfte, sowie Zivilpersonen.

    196 Staaten haben die Genfer Abkommen bis zum Jahr 2019 ratifiziert - eine große Errungenschaft. Doch dies ist nicht genug. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung muss weiterhin weltweit danach streben, die zukünftige Umsetzung und Weiterentwicklung der Genfer Abkommen mit allen Möglichkeiten zu unterstützen und zu stärken. Denn sie hat sich dazu verpflichtet, den Opfern von Kriegen beizustehen und zu Recht und Schutz zu verhelfen.

    Gedenkstein in Düppel für die ersten Rotkreuz Delegierten der Weltgeschichte

    www.drk-sh.de/das-drk/wer-wir-sind/humanitaeres-voelkerrecht.html

    • Die ersten Rotkreuzdelegierten der Weltgeschichte waren der Schweizer Arzt Dr. Louis Appia und der Holländer Charles van de Velde. Sie waren im Deutsch-Dänischen Krieg eingesetzt. Auf den Düppeler Schanzen wurde ihnen am 22. August 1989 vom Deutschen und vom Dänischen Roten Kreuz ein Gedenkstein gesetzt.
    • Jedes Jahr am 22. August treffen sich dort seither Vertreter des deutschen des dänischen Roten Kreuzes zu einer Gedenkstunde.

    Die ersten Rotkreuz-Delegierten der Weltgeschichte

    • Das Rote Kreuz ist bis heute an der Fortentwicklung des Humanitären Völkerrechts beteiligt.
    • Außerdem übernimmt das Rote Kreuz gemäß den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen Aufgaben bei der Umsetzung des Humanitären Völkerrechts.
    • So entsendet es Rotkreuzdelegierte  auf die Kriegsschauplätze, um humanitäre Hilfe zu organisieren und die Einhaltung der Genfer Konventionen zu überwachen.

    Das Rote Kreuz auf weißem Grund ist seit Verabschiedung der ersten Genfer Konvention (1864) das international geltende Schutzzeichen.  Bei der ersten Neufassung des Abkommens  (1929) wurde der Rote Halbmond auf weißem Grund als zweites, gleichberechtigtes Schutzzeichen eingeführt. Seit 2005  ist zusätzlich der  Rote Kristall, ein auf der Spitze stehendes Quadrat auf weißem Grund, als Schutzzeichen anerkannt. Die Schutzzeichen dürfen nicht missbraucht werden. Missbrauch schwächt ihre Wirksamkeit.

    Deshalb ist der Missbrauch der Schutzzeichen strafbar und wird verfolgt.
    Die Unterrichtung Rotkreuzmitarbeiter und der Bevölkerung über die Bedeutung der Schutzzeichen ist eines von vielen Themen der  Verbreitungsarbeit und gehört zu den Aufgaben des Landeskonventionsbeauftragten und der Kreiskonventionsbeauftragten.

    Schutz und Erkennungszeichen der Bewegung

    Rotes Kreuz - Das ursprüngliche Emblem. Es handelt sich um die Umkehrung der Schweizer Flagge zu Ehren Henry Dunants und seines Heimatlandes. Die Idee dazu hatten damals die Fünferkomitee-Mitglieder Dr. Louis Appia und General Henri Dufour.

    Roter Halbmond - Erstmals im Russisch-Türkischen Krieg (1876-1878) benutzt, da die türkische Regierung der Meinung war, das Rote Kreuz könnte das religiöse Empfinden ihrer Soldaten verletzen. Der Rote Halbmond wird heute von den nationalen Gesellschaften fast aller islamisch geprägten Länder genutzt (33 aller 186 anerkannten nationalen Gesellschaften).

    Roter Kristall - Ein Kompromiss. Die Einführung wurde 2005 mit Zweidrittelmehrheit von der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz gutgeheißen. Hintergrund war, dass verschiedene nationale Gesellschaften immer wieder eine Kombination von Rotem Kreuz und Rotem Halbmond oder mit eigenen nationalen Emblemen anstrebten. Auf Englisch wird "Red Crystal" gleich abgekürzt wie Red Cross oder Red Crescent (Roter Halbmond), nämlich RC.

    Roter Löwe mit Roter Sonne - Vom Iran von 1924 bis 1980 unter der Herrschaft des Schahs in Anlehnung an die alte Flagge verwendet. Die formale Anerkennung erfolgte 1929 gleichzeitig mit dem Roten Halbmond. Obwohl er heute den Roten Halbmond verwendet, behält sich der Iran weiterhin das Recht zur Verwendung des Roten Löwen mit Roter Sonne vor.

    Roter Davidstern - Erkennungszeichen der israelischen Rotkreuzgesellschaft, Magen David Adom, seit Gründung des Staats Israel 1949. Die Anerkennung wurde wiederholt abgelehnt, weil man die Einführung zu vieler neuer Kennzeichen befürchtete. Weil nationale Gesellschaften ein Erkennungszeichen tragen müssen, war Magen David Adom bis 2006 kein Vollmitglied der Föderation. Innerhalb seiner Grenzen darf Israel den Roten Davidstern nutzen. Bei Auslandeinsätzen gelangt je nach Situation zusätzlich oder ausschließlich der Rote Kristall zum Einsatz

    In Konfliktregionen wie Syrien arbeiten die Delegierten des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) mit den nationalen Rotkreuz-und Rothalbmondgesellschaften zusammen. In Syrien ist das der Syrisch-Arabische Rote Halbmond (SARC).

    Dabei bringt das IKRK seine internationalen Erfahrungen und Verbindungen sowie seine Fachkompetenz ein. Die örtlichen Rotkreuz- bzw. Rothalbmondgesellschaften und das IKRK arbeiten eng zusammen. Sie sind mit den regionalen Verhältnissen bestens vertraut und leisten ihren Beitrag dazu, Hilfeleistungen in allen zugänglichen Gebieten zu ermöglichen.

    Das IKRK verfolgt mit den Gefangenenbesuchen vier Ziele:
    ein Verschwindenlassen und außergesetzliche Tötungen zu verhüten und/oder zu beenden,

    • Folter und Misshandlungen zu verhindern und/oder zu stoppen,
    • die Bedingungen der Gefangenschaft, wo nötig, zu verbessern sowie
    • den Kontakt zwischen den Gefangenen und ihren Familien wieder herzustellen.

    Häftlinge werden von Rotkreuzdeligierten besucht

    Das IKRK dringt darauf,

    • sämtliche Gefangene zu sehen, die unter sein Mandat (Kriegsgefangene) fallen, und alle Stätten aufzusuchen, an denen sie festgehalten werden,
    • mit den Gefangenen im Vertrauen zu sprechen, d.h. ohne die Anwesenheit dritter,
    • die Gefangene, die unter sein Mandat fallen, zu registrieren und eine entsprechende Liste zu führen,
    • die Gefangenenbesuche so oft zu wiederholen, wie es ihm geboten scheint.

    DRK-Pressemitteilung vom 13.09.2017:
    Flucht aus Myanmar nach Bangladesch - DRK hilft bei der Versorgung der geflüchteten Rohingya

    Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) plant humanitäre Hilfe für die vor eskalierender Gewalt aus Myanmar ins benachbarte Bangladesch geflüchtete Volksgruppe der Rohingya.

    Etwa 313.000 Rohingya sind bereits über die Grenze ins Nachbarland geflohen. 80 Prozent der Flüchtlinge sind Frauen und Kinder, die zu Fuß und nur mit ihrer nötigsten Habe versuchen, sich in Sicherheit zu bringen.

    Ankunft im Flüchtlingslager

    Schon jetzt sind die bereits bestehenden Auffanglager in Kutupalong und Balukhali ebenso wie neu entstandene, stark improvisierte Camps, völlig überlastet. „Es droht eine humanitäre Katastrophe“, sagt der DRK-Nothilfeexperte Andreas Kasseck, kurz vor seiner Ausreise in das Krisengebiet Cox’s Bazar.

    Bereits im Juni, nach Zyklon Mora, hatte das DRK vor Ort den Hilfsbedarf in den Flüchtlingslagern in der Grenzregion zu Myanmar ermittelt.

    „Schon damals war die Situation prekär, jetzt wird es eine Tragödie“, sagt Kasseck.

    Überlebenswichtig: frisches Wasser!

    Nun bereitet das DRK die Entsendung von weiterem Personal vor, um die bereits laufenden Aktivitäten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in Bangladesch zu unterstützen und um die geplanten Hilfsmaßnahmen zu koordinieren.

     „Im Fokus steht die Versorgung insbesondere der neu ankommenden Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten und Unterkünften. Wir stehen den lokalen Helfern des Roten Halbmondes zur Seite, um das große Leid der geflohenen Menschen ein Stück zu lindern“, sagt Kasseck.

    Bereits vor der aktuellen Massenflucht befanden sich rund 700.000 geflüchtete Rohingya in Bangladesch. Tausende weitere warten in Myanmar noch auf eine Möglichkeit zur Flucht in das Nachbarland.

    Das DRK unterstützt seine Schwestergesellschaft, den Bangladeschischen Roten Halbmond, bereits seit rund 30 Jahren kontinuierlich in seiner humanitären Arbeit.

    Krisengebiet Cox Basar, Bangladesch im Jahr 2018

    Das DRK ist mit einem eigenen Büro in der Hauptstadt Dhaka vertreten. Bangladeschische Freiwillige verteilen seit Beginn der eskalierenden Gewalt große Mengen an Nahrungsmitteln und Trinkwasser an die Flüchtlinge. Sie stoßen aber an die Grenzen ihrer Kapazitäten, insbesondere durch die enormen Herausforderungen der Überschwemmungen, die in den vergangenen Wochen die Hälfte des Landes schwer getroffen hatten. Möglichkeit zur Flucht in das Nachbarland.

    In Flensburg wurde Pionierarbeit für den modernen DRK-Suchdienst geleistet

    Ehemalige Reichsluftschutzschule in Flensburg.

    Hier begann der Suchdienst- Flensburg 1945

    Nach dem zweiten Weltkrieg begann die Arbeit des DRK-Suchdienstes in Flensburg. Dort nahm er am 06. Mai 1945 seine Arbeit in der ehemaligen Reichsluftschutzschule am Nordergraben 32 auf. Wenig später erfolgten wegen Platzmangels Umzüge, unter anderem in Räumlichkeiten der späteren Landesgenossenschaftsbank  in der Großen Straße 21-23.

    Auch dort gab es bald zu wenig Platz. Bereits Ende September 1945 zog der DRK-Suchdienst innerhalb der britischen Besatzungszone in das zentraler gelegene Hamburg um.

    In Flensburg  nutzten der Soziologe Prof. Dr. Helmut Schelsky und der Mathematiker Dr. Kurt Wagner, beide Offiziere des zweiten Weltkrieges, konsequent ein Suchverfahren, das bis heute erfolgreich angewandt wird. 

    Prof. Dr. Helmut Schelsky

    Dr. Kurt Wagner

    Dabei füllt der Suchende eine Stammkarte mit seinen Daten und eine Suchkarte mit den Daten des Vermissten aus. Weil auch der Gesuchte seine Angehörigen sucht und seine Such- und Stammkarte nach dem Alphabet (genauer: alphaphonetisch) in dieselbe Kartei eingeordnet werden, kommt es dort zur „Kartenbegegnung“ und damit zum Sucherfolg.

    Das kann natürlich nur funktionieren, wenn alle Karten zentral verwaltet werden.

    Im Juni 1945 richtete das neu gegründete Bayerische Rote Kreuz seine erste Suchdienststelle in München ein. Schnell wurde eine Zusammenarbeit mit dem Suchdienst Hamburg vereinbart. Bald teilten sich die DRK-Suchdienste der britischen (Suchdienst Hamburg) und amerikanischen (Suchdienst München) Besatzungszone die Arbeit nach Postleitzahlenbereichen auf.

    DRK-Suchdienst München in der Nachkriegszeit

    Auch in den anderen Besatzungszonen entstanden DRK-Suchdienste. Eine enge Zusammenarbeit war unerlässlich, aber zunächst von der Zustimmung der Besatzungsmächte abhängig.

    Die Suchkarten aus der Nachkriegszeit sind inzwischen digitalisiert. Die Originale gibt es noch heute.

    Heute gibt es die DRK-Suchdienstleitstelle in Berlin und DRK-Suchdienst-Zentralen mit unterschiedlichen Aufgaben in Hamburg und München.

    Sie arbeiten eng mit den Landesstellen des DRK-Suchdienstes und den DRK-Suchdienstberatungsstellen der DRK-Kreisverbände zusammen.

    1. DRK-Suchdienstberatungsstelle Schleswig
      Zuständigkeitsgebiet: <i>Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburg, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Dithmarschen, Kreis Nordfriesland </i>
      Tel.: 04621 81939
      Mail: h-henningsen(at)drk-sl-fl.de
    2. DRK-Suchdienstberatungsstelle Kiel
      Zuständigkeitsgebiet: <i>Kiel, Kreis Plön, Neumünster, Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg
      </i>Tel.: 0431 2602624
      Mail: suchdienst@drk-kiel.de
    3. DRK-Suchdienstberatungsstelle Eutin
      Zuständigkeitsgebiet: <i>Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg, Lübeck</i>
      Tel.: 04521 800 3320
      Mail: susanne.voss(at)drk-oh.de

    Das Kreisauskunftsbüro (KAB)

    Geübt wird gern bei friedlichen Großveranstaltungen wie dem Wacken Open Air-Festival (jährlich ca. 70.000 Besucher). Wer dort ins Sanitätszelt muss, wird registriert. Und wer wissen will, wo der Kumpel mit dem verstauchten Bein geblieben ist, fragt bei den KAB-Leuten vom DRK nach.  

    Im Zelt untergebracht: KAB beim Wacken-Open-Air-Festival

    Hält das DRK in Schleswig Holstein tatsächlich eine Personenauskunftsstelle nur für ein Heavy Metall Festival vor? Natürlich nicht!

    Die Sache hat einen sehr ernsten Hintergrund, der eng mit dem modernen Humanitären Völkerrecht verknüpft ist. Das dritte und vierte Genfer Abkommen  verlangen von Staaten, die sich im Krieg befinden, die Einrichtung eines Amtlichen Auskunftsbüros (AAB).

    Damit ist in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Rote Kreuz beauftragt. Das AAB mit Sitz im DRK-Generalsekretariat in Berlin erfüllt seine Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Landesauskunftsbüros (LAB), die wiederum auf die Arbeit der Kreisauskunftsbüros (KAB) angewiesen sind.

    Gibt es in jedem DRK-Kreisverband: Die KAB-Kiste!

    Das Rote Kreuz nutzt diese Strukturen auch im Großschadens- und Katastrophenfall.

    Und geübt wird bei Großveranstaltungen, etwa einem Marathonlauf oder eben einem Musikfestival. Und auch bei Katastrophenschutzübungen sind die KAB-Helferinnen und-Helfer mit dabei. Die Veranstalter sind dankbar dafür, dass die ehrenamtlichen DRK-Spezialisten eine Personenauskunftsstelle einrichten und Teilnehmer und Verletzte registrieren. Die Daten werden gebraucht und stellen sicher, dass niemand verloren geht

    Mobile Personenauskunftsstelle des KAB bei einer Katastrophenschutzübung

    Für die Kreisauskunftsbüros in Schleswig-Holstein bildet der Landesverband ehrenamtliche Spezialisten aus. Die Kurse dafür bietet die Landesbereitschaftsleitung an. Wer sich im DRK ehrenamtlich engagieren möchte, hat dazu viele Möglichkeiten. Darunter auch die, sich zur KAB-Helferin  oder zum KAB–Helfer ausbilden zu lassen.

    In Schleswig-Holstein unterhält der DRK-Landesverband ein Landesauskunftsbüro. Bei jedem der 15 Kreisverbände ist ein Kreisauskunftsbüro angesiedelt, das im Einsatzfall mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern besetzt wird.

    Die Kreisauskunftsbüros registrieren Helfer, Verletzte und Vermisste.

    Trotz EDV weiterhin wichtig: Mit dem Karteikasten kann man auch arbeiten, wenn der Strom ausfällt.

    Das alles funktioniert nach einem ausgeklügelten Suchkarten-System, das sich millionenfach bewährt hat. Es wurde 1945 in Flensburg eingesetzt und optimiert. Die zentrale Namensdatei mit deren Hilfe der DRK-Suchdienst Millionen von Schicksalen Vermisster des zweiten Weltkriegs klären und Millionen Familien wieder zusammenbringen konnte,  umfasst inzwischen ca. 50.000.000 Karten.

    Heute erfolgen Datenerfassung und –verarbeitung zusätzlich auch per EDV. Aber es muss immer auch ohne Strom gehen, denn der kann gerade in Krisensituationen leicht ausfallen.

    Halten sich Kampfroboter an Regeln? Diese Frage gehört zu einem Problemkreis, der den Waffeneinsatz in zukünftigen kriegerischen Konflikten betrifft. Es geht um Veränderungen, die eine weltweite Auswirkung haben werden.

    Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sieht in den neuen Kriegsformen große Herausforderungen für das humanitäre Völkerrecht. Das IKRK muss sich auf künftige «ferngesteuerte» oder «unsichtbare» Kriege vorbereiten.

    Ob ferngesteuert oder vollkommen autonom (eigenständig) funktionierend, wichtig ist es, dass jeweils das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird. Konkret: Die Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen ist unbedingt einzuhalten. Außerdem muss der Waffeneinsatz verhältnismäßig sein. Er darf nur legitimen militärischen Zielen dienen.

     Können diese Differenzierungen gelingen, wenn ferngesteuerte oder autonome Waffen zum Einsatz kommen? Hier gibt es ernste Zweifel. Bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts müssen diese Fragen aufgegriffen werden. Ton ausschalten

  • Darum geht es

    Auch in Kriegen müssen Grundstandards der Menschlichkeit gelten!

    Für diese Überzeugung arbeitet das Rote Kreuz seit über 150 Jahren. Und allein diese Überzeugung war der Grund dafür, dass es 1863 entstand.

    Unter Schutz stehen heute: Verwundete, kampfunfähige Soldaten, Kriegsgefangene, Zivilisten, alle Sanitätseinrichtungen und das Sanitätspersonal.

    Wichtige Regeln dazu finden sich in den vier Genfer Abkommen von 1949 und drei Zusatzprotokollen. Die erste Genfer Konvention wurde bereits  1864 auf einer internationalen Konferenz unterzeichnet:

     

  • Rotes Kreuz und Humanitäres Völkerrecht

    Rotes Kreuz und Humanitäres Völkerrecht

    • Das Rote Kreuz ist bis heute an der Fortentwicklung des Humanitären Völkerrechts beteiligt.
    • Außerdem übernimmt das Rote Kreuz gemäß den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen Aufgaben bei der Umsetzung des Humanitären Völkerrechts.
    • So entsendete es Rotkreuzdelegierte  auf die Kriegsschauplätze, um humanitäre Hilfe zu leisten und die Einhaltung der Genfer Konventionen zu überwachen.
    • Die ersten Rotkreuzdelegierten der Weltgeschichte waren der Schweizer Arzt Dr. Louis Appia und der Holländer Charles van de Velde. Sie waren im Deutsch-Dänischen Krieg eingesetzt. Auf den Düppeler Schanzen wurde ihnen ein Gedenkstein gesetzt.
  • DRK in Schleswig-Holstein

    Das Rote Kreuz sorgt weltweit dafür, dass jeder die Grundbestimmungen des Humanitären Völkerrechts kennt. Dies ist eine wichtige Aufgabe. Sie steht in den Satzungen aller Rotkreuzvereine.

    Die Fachleute dafür sind die ehrenamtlichen Konventionsbeauftragten. Sie informieren die Bevölkerung über Inhalte und Bedeutung des Humanitären Völkerrechts und die Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Das Aufgabenfeld der Konventionsbeauftragten ist die Verbreitungsarbeit.

    Aus den Genfer Konventionen und dem Rotkreuzrecht ergibt sich die besondere Stellung der Nationalen Rotkreuzgesellschaften. Sie müssen sowohl vom Internationalen Roten Kreuz als auch vom jeweiligen Staat anerkannt sein.

    Die besondere Rolle des Deutschen Roten Kreuzes als Hilfsorganisation der deutschen Behörden ist im DRK-Gesetz beschrieben.

  • Entwicklung des humanitären Völkerrechts

    Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung wurde vor über 150 Jahren ins Leben gerufen. Ihren Auftrag gab sie sich selbst: Sicherstellen, dass Kriegsopfer nicht ihrem Schicksal überlassen werden, sondern den größtmöglichen Schutz bekommen. Der Weg dahin führte über internationale Abkommen. Das erste zu nennende ist die „Konvention über die Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Das Abkommen wurde am 22. August 1864 in Genf unterzeichnet und ist unter der Bezeichnung Erste Genfer Konvention bekannt. Das Rote Kreuz hatte die Idee dazu und brachte damals die Vertragspartner an einen Tisch.
    Die Geschichte des Roten Kreuzes und seines Auftrags beginnt mit Henry Dunant und seinen erschütternden Erlebnissen bei der Schlacht von Solferino im Jahr 1859.
    Er war Ideengeber und einer der Gründungsväter der Rotkreuzbewegung. Im Jahr 1901 erhielt Dunant für sein Lebenswerk den Friedensnobelpreis. Es war der erste Friedensnobelpreis, der vergeben wurde.

    Hier finden Sie einen schnellen Überblick über "das Deutsche Rote Kreuz von den Anfängen bis heute".

  • Verbreitungsarbeit

    Was ist Verbreitungsarbeit?

    Die Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts wird im Roten Kreuz als Verbreitungsarbeit bezeichnet. Verbreitungsarbeit ist eine satzungsgemäße Aufgabe aller Rotkreuzvereine.
    In der Satzung des <acronym title="Deutsches Rotes Kreuz">DRK</acronym>-Landesverbandes Schleswig-Holstein wird sie als Aufgabe so definiert:
    “Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung“.

  • Warum Verbreitungsarbeit?

    Menschen zu überzeugen und für die gute Sache des Roten Kreuzes zu gewinnen, darin war Rotkreuzgründungsvater Henry Dunant ein Meister. Er reiste durch Europa und seine Gesprächspartner teilten seine Ideen für mehr Humanität im Kriegsfall.

    Einen schnellen Überblick über die Geburt der Rotkreuzidee und den Anteil, den Henry Dunant daran hatte, bietet die Bildergeschichte "Die Geburt der Idee - Aus Liebe zum Menschen".
    Eine wichtige Voraussetzung für die Verabschiedung der ersten Genfer Konvention am 22. August 1864. Diese internationale Vereinbarung steht am Beginn der Entwicklung des modernen Humanitären Völkerrechts.
    Heute gilt es, die Errungenschaften des Humanitären Völkerrechtes zu bewahren.

    Dazu muss möglichst jeder darüber Bescheid wissen, nicht nur die Fachleute.
    Es geht darum, hinzuschauen und nicht wegzusehen. Zum Beispiel bei der Hilfe für Flüchtlinge.

    Und es geht darum, beurteilen zu können was richtig und was falsch ist, was gesetzlich und was kriminell.
    Und ja, jeder kann und soll etwas tun, um die Welt besser und freundlicher zu machen! Es ist unsere gemeinsame Verantwortung.

  • Die Konventionsbeauftragten

    Aufgaben

    Beratung der Rotkreuzgremien und der Rotkreuzgemeinschaften, Vorträge, Organisation von öffentlichen und internen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Kontaktpflege. Ausbildung der aktiven Rotkreuzmitglieder und der Bevölkerung zu folgenden Themen:

    Landeskonventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein

    Henning Thomsen wurde vom Präsidium in das Amt bestellt und ist ehrenamtlich tätig. Seine Aufgaben verwirklicht er in engem Kontakt mit den Konventionsbeauftragten der Kreisverbände. Für sie richtet er zweimal jährlich eine eintägige Tagung mit fachkundigen Referenten aus, berät und stellt Materialien zur Verfügung.

    Henning Thomsen
    Telefon: +49 (0)431 5707-0
    E-Mail senden

    Konventionsbeauftragte der DRK-Kreisverbände

    Die Kreiskonventionsbeauftragten beraten die Gremien ihres <acronym title="Deutsches Rotes Kreuz">DRK</acronym>-Kreisverbandes in einschlägigen Fragen. Sie erfüllen die oben genannten Aufgaben und leisten damit Basisarbeit für die Verwirklichung einer solidarischen, nicht-diskriminierenden und gewaltfreien Gesellschaft.

  • So funktioniert Verbreitungsarbeit
    • Je nach Zielgruppe und Anforderung werden Vorträge, Diskussionsveranstaltungen, Schulungen oder die Mitwirkung an Projekttage angeboten. Immer in enger Absprache mit den Veranstaltern.
    • Für neue ehren- und hauptamtliche Rotkreuzmitarbeiter gibt es das Rotkreuz-Einführungsseminar. Hier werden u.a. Kenntnisse über die Rotkreuzideale, Rotkreuzgrundsätze und das Humanitäre Völkerrecht vermittelt und zu aktuellen Ereignissen in Bezug gesetzt.
    • In den Schulungen für Führungskräfte der Rotkreuzbereitschaften  werden Kenntnisse zu den Rotkreuzidealen, Rotkreuzgrundsätzen und zum Humanitären Völkerrecht vertieft vermittelt. Rotkreuz-Führungskräfte sind wichtige Multiplikatoren für diese Themen und tragen sie an die Mitglieder der von ihnen geführten Gruppen heran.
    • Pädagogische Arbeit des Jugendrotkreuzes

      Das Jugendrotkreuz (JRK) ist der anerkannte Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. In den Gruppenstunden wird aktive Verbreitungsarbeit in altersgemäßer Form betrieben. Die Jugendgruppenleiter sind entsprechend ausgebildet. Die Kenntnisse werden von ihnen in spielerischer Weise vermittelt. Zum Beispiel bei den JRK-Landeswettbewerben können die jungen Teilnehmer mit diesem Wissen punkten. Eine zusätzliche Motivation, es sich anzueignen.
      Veranstaltungen zum Weltrotkreuztag, jedes Jahr am 08. Mai und im Rahmen der jährlichen Treffen am Rotkreuzgedenkstein in  Düppel (immer am 22. August) sind Beispiele für Anlässe, auf die Bedeutung des Humanitären Völkerrechts hinzuweisen. Dies geschieht mit Pressemitteilungen, aber auch im Rahmen von Podiumsdiskussionen und Ausstellungen.

    • Landesverbandspräsident Kramer spricht am Rotkreuzgedenkstein in Düppel über die Bedeutung des humanitären Völkerrechts und gedenkt der ersten Rotkreuzdelegierten der Weltgeschichte, Dr. Louis Appia und Hauptmann Charles van de Velde.

      Podiumsdiskussion zum Humanitären Völkerrecht im August 2014 in Sonderburg mit deutschen und dänischen Rotkreuzexperten

      Viel beachtet wird auch die Arbeit der Rotkreuzmuseen.

      Der Einsatz freiwilliger Rotkreuzhelfer zur Versorgung von Kriegsopfern und die Gründung von Rotkreuzvereinen waren zentrale Forderungen, die von den Vätern des Roten Kreuzes vor über 150 Jahren aufgestellt wurden. Damit sollte die praktische Umsetzung humanitärer Aufgaben sichergestellt werden. Die Rotkreuzmuseen – in Schleswig-Holstein das Museum für Rotkreuzgeschichte in Pinneberg -  zeichnen diesen Weg mit ihren Exponaten anschaulich nach.

      Die Rotkreuzmuseen unterstützen mit ihren festen Ausstellungen und Wander-Ausstellungen bei Rotkreuzveranstalten die Vermittlung der Rotkreuzgrundsätze und des Humanitären Völkerrechts aktiv und auf unterhaltsame Art.
      Sie regen zur Beschäftigung mit den Wurzeln des Roten Kreuzes an und zeugen von der anhaltenden Bereitschaft der Menschen, sich ehrenamtlich im Roten Kreuz zu engagieren.