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Sozialausschuss berät Landeskrankenhausreform und Rettungsdienstgesetz

Wie sieht die Zukunft des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein aus? Und wie geht es weiter mit der Krankenhausreform in Schleswig-Holstein? Darüber wird am 05. Oktober im Sozialausschuss beraten.

Ab 9 Uhr positioniert sich der DRK-Landesverband SH e.V. zur Landeskrankenhausreform SH in einer Anhörung des Sozialausschusses. Dabei bindet er die gemeinsame Stellungnahme der Landes-Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein ein. 

Die Grundforderung: Die Reform muss eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und langfristig tragfähige Krankenhausversorgung sichern. Dazu braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für freigemeinnützige Krankenhausträger und eine Planung, die die gesamte Versorgungskette in den Blick nimmt. Ralph Schmieder, Vorstand des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein, wird im Sozialausschuss die Bedeutung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung für Schleswig-Holstein unterstreichen.

Dazu gehört auch der Rettungsdienst, denn er bildet die zentrale Schnittstelle zwischen Notfallgeschehen und stationärer Versorgung. Ebenfalls am 05. Oktober berät der Sozialausschuss den Entwurf des neuen Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG). Der DRK-Landesverband setzt sich in seiner aktuellen Stellungnahme unter anderem für die Stärkung der anerkannten Hilfsorganisationen, resiliente Versorgungsstrukturen und zukunftsfähige Rahmenbedingungen im Rettungsdienst ein. Die öffentliche Anhörung findet ab 14 Uhr statt. Mit dabei sind Fred Schlie, Abteilungsleiter Nationale Hilfsgesellschaft, und Sören Korell, Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienstschule Schleswig-Holstein.

Wer die Anhörungen live verfolgen möchte, kann dies live über ParlaRadio Schleswig-Holstein tun.

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