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Rechtsanspruch auf Ganztag startet: DRK-Landesverband fordert verlässliche Rahmenbedingungen

Blick von hinten auf ein kleines Kind, das einen Schulflur entlang geht. Schräg links dahinter geht eine erwachsene Person, die eine rote Tasche mit DRK-Logo trägt.

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den kommenden Jahren wird der Anspruch kontinuierlich auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein begrüßt diesen wichtigen Schritt für Kinder und Familien ausdrücklich, weist aber auch auf Herausforderungen hin. 

„Der Rechtsanspruch ist eine große Chance, die Teilhabe von Kindern zu stärken, Familien zu entlasten und die Qualität der Ganztagsbetreuung weiterzuentwickeln“, sagt Nadine Lenschau, Vorstand des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein. „Jetzt kommt es darauf an, die gesetzlichen Ziele mit den tatsächlichen Bedingungen vor Ort in Einklang zu bringen.“ Dies könne nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten gelingen.

Aus Sicht des DRK-Landesverbandes müssen die Erfahrungen der Träger und Einrichtungen frühzeitig und kontinuierlich in die weitere Ausgestaltung einbezogen werden. Nur so können Regelungen entstehen, die in der Praxis funktionieren. Gleichzeitig brauchen Einrichtungen klare Informationen, verlässliche Rahmenbedingungen und ausreichend Vorlaufzeit, um notwendige Veränderungen gut planen und umsetzen zu können.

Besonders begrüßt das DRK die Entwicklung hin zu einem inklusiven Ganztag. Die geschaffenen gesetzlichen Grundlagen bilden hierfür eine wichtige Basis. Entscheidend wird jedoch sein, die Umsetzung in der Praxis eng zu begleiten, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Ein transparenter und kontinuierlicher Austausch zwischen Politik, Verwaltung, Schulträgern, freien Trägern und Einrichtungen ist dafür unerlässlich.

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