· Pressemitteilung

DRK zeigt sich tief besorgt über Vergabe der Landesunterkünfte Boostedt und Bad Segeberg an privaten Anbieter

Im Wind weht eine weiße Flagge. Sie zeigt ein rotes Kreuz. Daneben steht in schwarzen Buchstaben: Deutsches Rotes Kreuz.

Das Deutsche Rote Kreuz hat mit Bedauern und großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass die Beratung und Betreuung der Bewohnenden der Landesunterkünfte in Boostedt und Bad Segeberg künftig nicht mehr vom DRK und damit von einem Wohlfahrtsverband aus Schleswig-Holstein übernommen werden soll, sondern von einem privaten Anbieter aus Berlin. Mit den Entscheidungen der Vergabekammer Schleswig-Holstein wurden die Nachprüfungsanträge des DRK Segeberg zurückgewiesen.

„Wir nehmen diese Entscheidungen mit großer Enttäuschung zur Kenntnis“, erklärt der Präsident des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Torsten Geerdts. „Aus unserer Sicht wirft der Ausschreibungs- und Bewertungsprozess weiterhin erhebliche Fragen auf. Besonders schmerzlich ist, dass die langjährige und verlässliche Integrations- und Betreuungsarbeit des DRK in den Landesunterkünften – insbesondere auch in Krisenzeiten – am Ende weder in Boostedt noch in Bad Segeberg den Ausschlag gegeben hat.“

In den vergangenen Jahren habe das DRK an beiden Standorten gemeinsam mit seinen Partnern vor Ort zahlreiche schutzsuchende Menschen betreut und begleitet. „Dabei konnten wir uns stets auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge ebenso verlassen wie auf die Unterstützung der Kommunalpolitik in Boostedt und im Kreis Segeberg. Ebenso prägend war die enge Zusammenarbeit mit Kirchen, Runden Tischen, Polizei und vielen Ehrenamtlichen, die wesentlich dazu beigetragen hat, Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort zu stärken“, so Geerdts. Gerade in besonders herausfordernden Zeiten – während der großen Fluchtbewegung 2015 und erneut 2022 infolge des Kriegs gegen die Ukraine – habe das DRK gemeinsam mit seinen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen Verantwortung übernommen und die Betreuung und Beratung in den Unterkünften zuverlässig übernommen. Insgesamt betreute das DRK seit 2020 in den beiden Unterkünften rund 26.000 Schutzsuchende. In Spitzenzeiten gab es in Boostedt und Bad Segeberg Tagesbelegungen von bis zu 2.500 Personen.

„Mit großer Sorge sehen wir zudem, dass die Vergabe an einen privaten Anbieter geht, nicht auf das mit den Standorten vertraute und in der Arbeit vor Ort erfahrene Personal zurückgreifen möchte und scheinbar mit deutlich weniger Personal plant.“, erklärt Geerdts weiter. „Damit wird eine erfolgreiche Integrationsarbeit infrage gestellt, die über viele Jahre hinweg vom DRK mit einem starken Netzwerk aus Haupt- und Ehrenamtlichen getragen wurde. Wir befürchten, dass unter diesen Bedingungen künftig eine qualitativ schlechtere Betreuung und Integrationsarbeit droht. Das kann nicht nur die Situation der schutzsuchenden Menschen verschlechtern, sondern im schlimmsten Fall auch zu mehr Konflikten führen.“

Nach Auffassung des DRK berührt die Entscheidung auch grundsätzliche Fragen der Integrationspolitik im Land. „Integration ist erklärtes politisches Ziel der Landesregierung in Schleswig-Holstein. Gerade deshalb hätte aus unserer Sicht stärker darauf geachtet werden müssen, dass die Verantwortung für diese sensiblen Einrichtungen bei einem erfahrenen Träger mit regionaler Verankerung und bewährten Strukturen liegt“, betont Geerdts. „Hier sehen wir das Integrationsministerium in der politischen Verantwortung. Aus unserer Sicht ist das Ministerium seiner Verantwortung, gute Integrationsarbeit sicherzustellen und den Schutzsuchenden verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten, nicht ausreichend gerecht geworden.“

Mit Beschlüssen vom 9. März 2026 hat die Vergabekammer Schleswig-Holstein entschieden, dass die Nachprüfungsanträge des DRK in den Verfahren um die Beratung und Betreuung in den Landesunterkünften Boostedt und Bad Segeberg keinen Erfolg haben.

Das DRK beanstandete in beiden Verfahren insbesondere die Bewertung seines eigenen Angebots sowie den Eignungsnachweis eines Mitbewerbers. Gefordert war der Nachweis vergleichbarer Leistungen in der Beratung und Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern in Gemeinschaftsunterkünften ähnlicher oder größerer Größe.

Nach Auskünften norwegischer Behörden war die als Referenz angegebene Notunterkunft jedoch tatsächlich deutlich geringer belegt als gefordert: Statt der verlangten mindestens 900 betreuten Personen waren dort zu keinem Zeitpunkt mehr als rund 400 Menschen untergebracht. Zudem legte das DRK Unterlagen aus dem norwegischen Vergabeverfahren vor, aus denen sich nach seiner Auffassung ergibt, dass auch die Leistungen inhaltlich nicht vergleichbar sind.

Die Vergabekammer räumte ein, dass diese Umstände Zweifel an der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen begründen können. Gleichwohl stellte sie bei der Bewertung der Referenz nicht auf die tatsächliche Zahl der betreuten Personen ab, sondern auf die theoretische Kapazität der Unterkunft.

Ein Bieter kann als geeignet gelten, wenn er in einer Unterkunft mit Platz für 900 Menschen tätig war – selbst wenn dort tatsächlich deutlich weniger Menschen betreut wurden. In der vorgelegten Referenz lag die Belegung in den sechs Monaten Betriebszeit teilweise sogar bei null beziehungsweise nur bei einer Person und erreichte zu keinem Zeitpunkt mehr als rund 400 Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dem Vergabeverfahren allein Leistungen der Beratung und Betreuung ausgeschrieben waren – nicht der Betrieb der Unterkunft selbst.

Für das DRK haben die Entscheidungen weitreichende Folgen. Betroffen sind nach jetzigem Stand rund 120 Mitarbeitende. Das DRK betont zugleich, dass es mit seinen Beschäftigten in einem engen Dialog steht, engmaschige Unterstützung anbietet und so weit wie möglich auch künftig Perspektiven innerhalb der Organisation anbieten will.

Unabhängig vom Ausgang der Verfahren betont das DRK seinen Anspruch, auch künftig ein verlässlicher Partner für das Land und für schutzsuchende Menschen in Schleswig-Holstein zu bleiben und im Falle eines finalen Unterliegens auf einen möglichst reibungslosen Übergang hinzuwirken. Die Entscheidungen der Vergabekammer werden nun rechtlich geprüft. Gegen die Beschlüsse ist die sofortige Beschwerde zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht möglich.

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