Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), mit eine Bundesgesellschaftsdienstegesetz (BGDG) die Grundlagen für einen integrierten Dienst unter Bundesverwaltung zu schaffen. Das Gesetz soll das bisherige Zivildienstgesetz und das Bundesfreiwilligendienstgesetz in einem zeitgemäßen Regelwerk zusammenführen.
Aus Sicht des DRK-Landesverbandes SH gelingt eine Reform jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
Ein neues BGDG muss die bewährten Freiwilligendienste nachhaltig stärken, einen möglichen neuen Zivildienst rechtlich und organisatorisch vorbereiten und zugleich das Einsatzfeld Bevölkerungsschutz ausweiten. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) muss als eigenständiges Programm erhalten, dauerhaft finanziert und gesetzlich verankert werden. Freiwilligendienste fördern Verantwortungsübernahme, gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Sie ermöglichen Menschen mit unterschiedlichen Bildungs- und Lebenshintergründen, praktische Erfahrungen zu sammeln und wichtige Kompetenzen für ihren weiteren Lebens- und Berufsweg zu erwerben. Unverzichtbar ist dabei die kontinuierliche pädagogische Begleitung. Sie ist ein zentrales Merkmal von FSJ und Bundesfreiwilligendienst und unterscheidet diese Dienste wesentlich vom früheren Zivildienst.
„Wer sich freiwillig für andere einsetzt, übernimmt Verantwortung für unsere gesamte Gesellschaft“, erklärt DRK-Landesverbandsvorständin Nadine Lenschau. „Gerade in Zeiten von Krisen und wachsender Unsicherheit brauchen wir Menschen, die helfen, anpacken und füreinander einstehen. Ein neuer Bundesgesellschaftsdienst kann dafür wichtige Impulse geben – aber nur, wenn er die bewährten Freiwilligendienste stärkt und junge Menschen gut begleitet“, betont Lenschau. Ein Schwerpunkt sollte daher auch der Bevölkerungsschutz sein. Angesichts von Pandemien, Extremwetterereignissen, Katastrophen und der wachsenden Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen braucht Deutschland mehr praktische Kompetenzen und gesellschaftliche Resilienz. Mögliche Einsatzfelder sind unter anderem Sanitätsdienst, Technik und Logistik, Versorgung und Betreuung, psychosoziale Unterstützung, Prävention, Wasser- und Bergrettung sowie Blutspende. Nadine Lenschau: „Engagement darf kein Lückenbüßer sein, sondern muss Wertschätzung, Bildung und echte Mitwirkung ermöglichen.“ Eine verlässliche, überjährige Finanzierung, ein Förderanspruch für Träger und ein Freiwilligendienstgeld mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes seien daher erforderlich.
Der DRK-Bundesverband fordert einen mindestens zwölf Monate dauernden neuen Zivildienst, die Möglichkeit von Teilzeit sowie einen arbeitsmarktneutralen Einsatz im sozialen Bereich sowie im Bevölkerungsschutz. Für Zivildienst und Freiwilligendienste sollten gleiche strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen gelten. Die Umsetzung sollte über bestehende Zentralstellen erfolgen und vollständig refinanziert werden. Sollte es zu einer Verschmelzung des bisherigen Zivildienstgesetzes mit dem Bundesfreiwilligendienstgesetz kommen, könnte der DRK-Landesverband in Schleswig-Holstein etwa 200 Plätze für Zivildienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende vorhalten — insbesondere in den Bereichen Gesundheitspflege, Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen, Integration, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendbildung und -arbeit (z.B. in Kitas und Schulen), Seniorenpflege, Wohlfahrtspflege sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.
