Die Organe des Landesverbandes
Vorstand
Der DRK-Landesverband e. V. wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand:
Anette Langner (Sprecherin)
Ralph Schmieder
Präsidium
Das Präsidium hat die Aufgaben eines Aufsichtsrates für den Landesverband. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Und so setzt sich das Präsidium gegenwärtig zusammen:
Präsident: | Georg Gorrissen | |
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Vizepräsidentin: | Frauke Tengler | |
Vizepräsident: | Andreas Breitner | |
Präsidiumsmitglieder: | Marie-Alix Herzogin zu Schleswig-Holstein (Ehrenmitglied) | |
Dr. Gerd-Rüdiger Steffen | ||
Dr. Juliane Rumpf | ||
Wiebke Boysen | ||
Dr. Christian Zöllner | ||
Dirk Kubat (Landesbereitschaftsleiter) | ||
Frederic Möß (Landesleiter Wasserwacht) | ||
Katharina Schumacher (Jugendrotkreuz) |
Über die Aufgaben des Präsidiums, des Präsidenten und des Landeskonventionsbeauftragten können Sie Genaueres in der Satzung des Landesverbandes nachlesen, die Sie sich per E-Mail bestellen können.
Präsidialrat
Der Präsidialrat ist ein förderndes und beratendes Organ für den Landesverband und seine Mitgliedsverbände. An der Erörterung grundlegender Fragen des Landesverbandes wird der Präsidialrat beteiligt. Alle Entscheidungen der Landesversammlung werden hier vorbereitet.
Der Präsidialrat besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden der Kreisverbände, dem Landesverbandsarzt, einem Vertreter der Wasserwacht, einer Vertreterin der in Schleswig-Holstein tätigen Schwesternschaften vom Roten Kreuz und bis zu sechs Persönlichkeiten, die durch ihre fachlichen Voraussetzungen besonders geeignet sind, die Ziele und Aufgaben des Landesverbandes zu fördern.
Genaueres zum Präsidialrat erfahren Sie aus unserer Satzung, die Sie per E-Mail anfordern können.
Landesversammlung
Die Landesversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes. Es setzt sich aus dem Präsidenten des Landesverbandes, den Vorsitzenden und den 60 Delegierten der 15 Kreisverbände zusammen, die stimmberechtigt sind. Wer wie viele Delegierte stellt, richtet sich nach der Anzahl der Einzelmitglieder im Kreisverband. Wer mit beratender Stimme an der Landesversammlung teilnimmt und welche Aufgaben die Landesversammlung hat, steht in der Satzung, die Sie sich per E-Mail bestellen können.