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Präsidialrat (gemäß §15 der Satzung DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e. V.)

Der Präsidialrat ist ein förderndes und beratendes Organ für den Landesverband und seine Mitgliedsverbände. An der Erörterung grundlegender Fragen des Landesverbandes wird der Präsidialrat beteiligt. Alle Entscheidungen der Landesversammlung werden hier vorbereitet.

Der Präsidialrat besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden der Kreisverbände, dem Landesverbandsarzt, einem Vertreter der Wasserwacht, einer Vertreterin der in Schleswig-Holstein tätigen Schwesternschaften vom Roten Kreuz und bis zu sechs Persönlichkeiten, die durch ihre fachlichen Voraussetzungen besonders geeignet sind, die Ziele und Aufgaben des Landesverbandes zu fördern.