Jatuporn Tansirimas

Cyberviktimisierung

Porträtfoto einer Frau

Anna Bracker

Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII

Tel: 0431 5707-134
Mobil: 0173 7875852
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Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie erkennen wir eine weitere zunehmende Herausforderung im Bereich des Kinderschutzes, der aus dem Mediengebrauch in der Gesellschaft hervorgeht. Eine der Schattenseiten der voranschreitenden Digitalisierung ist die rasante Entwicklung der Cyberviktimisierung. Unter Cyberviktimisierung versteht man die Phänomene Cybergrooming und Cybermobbing. Mit dem Begriff Cybergrooming ist das gezielte Ansprechen Minderjähriger gemeint, das auf sexuelle Kontakte abzielt. Der Begriff Cybermobbing umfasst die Beleidigung, Bedrohung oder Belästigung von Personen mittels digitaler Kommunikationsmedien. 91 Prozent aller 12- bis 13-Jährigen besitzt laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes (2021) ein eigenes Smartphone mit Zugriff auf das Internet. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Teil dieser Kinder von Cybermobbing oder Cybergrooming betroffen sind, ist sehr hoch.

Aus diesen Gründen haben wir unser Angebot im Bereich Kindeswohl um die Fortbildung: Cyberviktimisierung erweitert. Diese Fortbildung beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Problemdefinition und Begriffsklärung: Cybermobbing und Cybergrooming
  • Wie entstehen Cybermobbing und Cybergrooming?
  • Kompetenter und verantwortungsvoller Umgang mit Medien
  • Opferhilfe und -prävention
  • Handlungswege bei einem konkreten Vorfall

Die Fortbildung wird sowohl in Präsenz als auch online angeboten. In Präsenz umfasst die Workshopzeit etwa vier Stunden. Online sind es drei Stunden.

Bei Interesse an einer Fortbildung wenden Sie sich bitte an unsere Kinderschutzfachkraft Anna Bracker.