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Ansprechpartner
Axel RaschReferent Wasserwacht und Nationale Hilfsgesellschaft
Tel.: +49 (0)431-5707-145
Fax: +49 (0)431-5707-148
Das Rote Kreuz sorgt weltweit dafür, dass jeder die Grundbestimmungen des Humanitären Völkerrechts kennt. Dies ist eine wichtige Aufgabe. Sie steht in den Satzungen aller Rotkreuzvereine.
Die Fachleute dafür sind die ehrenamtlichen Konventionsbeauftragten. Sie informieren die Bevölkerung über Inhalte und Bedeutung des Humanitären Völkerrechts und die Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Das Aufgabenfeld der Konventionsbeauftragten ist die Verbreitungsarbeit.
Aus den Genfer Konventionen und dem Rotkreuzrecht ergibt sich die besondere Stellung der Nationalen Rotkreuzgesellschaften. Sie müssen sowohl vom Internationalen Roten Kreuz als auch vom jeweiligen Staat anerkannt sein.
Die besondere Rolle des Deutschen Roten Kreuzes als Hilfsorganisation der deutschen Behörden ist im DRK-Gesetz beschrieben.
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Darum geht es
Auch in Kriegen müssen Grundstandards der Menschlichkeit gelten!
Für diese Überzeugung arbeitet das Rote Kreuz seit über 150 Jahren. Und allein diese Überzeugung war der Grund dafür, dass es 1863 entstand.
Unter Schutz stehen heute: Verwundete, kampfunfähige Soldaten, Kriegsgefangene, Zivilisten, alle Sanitätseinrichtungen und das Sanitätspersonal.
Wichtige Regeln dazu finden sich in den vier Genfer Abkommen von 1949 und drei Zusatzprotokollen. Die erste Genfer Konvention wurde bereits 1864 auf einer internationalen Konferenz unterzeichnet:
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Was ist Verbreitungsarbeit?
Die Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts wird im Roten Kreuz als Verbreitungsarbeit bezeichnet. Verbreitungsarbeit ist eine satzungsgemäße Aufgabe aller Rotkreuzvereine.
In der Satzung des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein wird sie als Aufgabe so definiert:
“Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung“. -
Warum Verbreitungsarbeit?
Menschen zu überzeugen und für die gute Sache des Roten Kreuzes zu gewinnen, darin war Rotkreuzgründungsvater Henry Dunant ein Meister. Er reiste durch Europa und seine Gesprächspartner teilten seine Ideen für mehr Humanität im Kriegsfall.
Einen schnellen Überblick über die Geburt der Rotkreuzidee und den Anteil, den Henry Dunant daran hatte, bietet die Bildergeschichte "Die Geburt der Idee - Aus Liebe zum Menschen".
Eine wichtige Voraussetzung für die Verabschiedung der ersten Genfer Konvention am 22. August 1864. Diese internationale Vereinbarung steht am Beginn der Entwicklung des modernen Humanitären Völkerrechts.
Heute gilt es, die Errungenschaften des Humanitären Völkerrechtes zu bewahren.Dazu muss möglichst jeder darüber Bescheid wissen, nicht nur die Fachleute.
Es geht darum, hinzuschauen und nicht wegzusehen. Zum Beispiel bei der Hilfe für Flüchtlinge.Und es geht darum, beurteilen zu können was richtig und was falsch ist, was gesetzlich und was kriminell.
Und ja, jeder kann und soll etwas tun, um die Welt besser und freundlicher zu machen! Es ist unsere gemeinsame Verantwortung. -
Wie ist die Verbreitungsarbeit aufgebaut?
Landeskonventionsbeauftragter des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein
Landeskonventionsbeauftragte werden vom Präsidium in das Amt des Landeskonventionsbeauftragten bestellt und ist ehrenamtlich für den DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. tätig. Zu den Aufgaben des Landeskonventionsbeauftragten gehören unter anderem die Beratung der Rotkreuzgremien der Rotkreuzgemeinschaften unserer DRK-Mitgliedsverbände sowie die Organisation von öffentlichen und internen Veranstaltungen im Zuge der Öffentlichkeitswahrnehmung und Aufklärung der Verbreitungsarbeit in der Bevölkerung. Der Landeskonventionsbeauftrage arbeitet eng mit den Konventionsbeauftragten der DRK-Mitgliedsverbände zusammen.
Konventionsbeauftragte der DRK-Kreisverbände
Die Kreiskonventionsbeauftragten beraten die Gremien ihres DRK-Kreisverbandes in einschlägigen Fragen. Sie erfüllen die oben genannten Aufgaben und leisten damit Basisarbeit für die Verwirklichung einer solidarischen, nicht-diskriminierenden und gewaltfreien Gesellschaft.
Referent der Verbreitungsarbeit des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein
Als Referent der Verbreitungsarbeit unterstütze ich den Landeskonventionsbeauftragten sowie die Konventionsbeauftragten bei der Wahrnehmung und Umsetzung der jeweiligen Aufgaben in deren Zuständigkeitsbereichen. Eine Form der Unterstützung sind die gemeinsamen Landestagungen, die zur Verfügungstellung der Wanderausstellung, die Begleitung und Durchführung der Jahrestreffen in Düppel und die Planung und Durchführung der Studienreisen nach Genf.
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Entwicklung des humanitären Völkerrechts
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung wurde vor über 150 Jahren ins Leben gerufen. Ihren Auftrag gab sie sich selbst: Sicherstellen, dass Kriegsopfer nicht ihrem Schicksal überlassen werden, sondern den größtmöglichen Schutz bekommen. Der Weg dahin führte über internationale Abkommen. Das erste zu nennende ist die „Konvention über die Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“. Das Abkommen wurde am 22. August 1864 in Genf unterzeichnet und ist unter der Bezeichnung Erste Genfer Konvention bekannt. Das Rote Kreuz hatte die Idee dazu und brachte damals die Vertragspartner an einen Tisch.
Die Geschichte des Roten Kreuzes und seines Auftrags beginnt mit Henry Dunant und seinen erschütternden Erlebnissen bei der Schlacht von Solferino im Jahr 1859.
Er war Ideengeber und einer der Gründungsväter der Rotkreuzbewegung. Im Jahr 1901 erhielt Dunant für sein Lebenswerk den Friedensnobelpreis. Es war der erste Friedensnobelpreis, der vergeben wurde.Hier finden Sie einen schnellen Überblick über "das Deutsche Rote Kreuz von den Anfängen bis heute".
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Einsatz der ersten Rotkreuzarmbinde
- Das Rote Kreuz ist bis heute an der Fortentwicklung des Humanitären Völkerrechts beteiligt.
- Außerdem übernimmt das Rote Kreuz gemäß den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen Aufgaben bei der Umsetzung des Humanitären Völkerrechts.
- So entsendete es Rotkreuzdelegierte auf die Kriegsschauplätze, um humanitäre Hilfe zu leisten und die Einhaltung der Genfer Konventionen zu überwachen.
- Die ersten Rotkreuzdelegierten der Weltgeschichte waren der Schweizer Arzt Dr. Louis Appia und der Holländer Charles van de Velde. Sie waren im Deutsch-Dänischen Krieg eingesetzt. Auf den Düppeler Schanzen wurde ihnen ein Gedenkstein gesetzt.
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Wanderausstellung Humanitäres Völkerrecht
Es begann mit der Schlacht in Solferino 1859
Die Gräuel der Schlacht von Solferino machten Henry Dunant so zu schaffen, dass er sofort Freiwillige organisierte, die verwundeten und sterbenden Soldaten beider gegnerischer Kriegsparteien beistanden. Später reiste er durch ganz Europa und forderte Politiker und Militärs auf, eine Organisation zu gründen, die Kriegsverwundeten erste Hilfe bringt. Für seinen Einsatz zahlte der Idealist und Visionär persönlich einen hohen Preis. Doch veränderte er die Welt nachhaltig mit seinen Ideen: Das Internationale Rote Kreuz ist heute die größte humanitäre Organisation der Welt.
Henry Dunant und das Rote Kreuz:
Comic - Die Geschichte einer Idee
Der Film - Die Geschichte einer IdeeHenry Dunant wurde am 08. Mai 1828 in Genf geboren.
Henry Dunant (1828 - 1910) - Urheber des Roten Kreuzes
Genf um 1860 Henry Dunant wird 1859 eher zufällig Zeitzeuge einer großen Schlacht mit Tausenden von Verletzten. Als Genfer Kaufmann gründete er 1858 eine Mühlengesellschaft in Algerien. Algerien war zur damaligen Zeit unter der Kolonialherrschaft der Franzosen. Aufgrund von Problemen mit der Kolonialbehörde und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten reist Dunant nach Italien, um bei dem französischen Kaiser Napoleon III vorzusprechen. Am 24. Juni 1859 befindet er sich auf dem Weg zu Napoleon und erlebt die Schlacht bei Solferino in Oberitalien. Dunant erlebt die Auswirkungen der Schlacht und entschließt sich zu einer spontanen Hilfsaktion für die Verwundeten beider Seiten.
Schlacht um Solferino, Juni 1859 1862 erscheint Dunants Werk ,,Eine Erinnerung an Solferino“. Darin schlägt er vor, eine Hilfsgesellschaft für Verwundete zu gründen. Sein Buch erscheint in einer Auflage von 1.600 Stück, die Kosten dafür trägt er selbst.
Bis heute immer wieder neu aufgelegt: ,,Eine Erinnerung an Solferino“ Die Genfer Gemeinnützige Gesellschaft
Die "Genfer Gemeinnützige Gesellschaft" setzt ein Komitee ein, das die Vorschläge Dunants prüft und konkrete Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Dunant gehört dem Komitee als Sekretär an. Er reist durch Europa und wirbt in der Öffentlichkeit und bei zahlreichen Regenten für seine Ideen.
Im Oktober lädt das Komitee zu einem internationalen Kongress ein, auf dem das Rote Kreuz gegründet wird. das Komitee wird zur Keimzelle des internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)
- 1864
Auf einer diplomatischen Konferenz wird das "Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten auf dem Feld" unterzeichnet. Mit dieser ersten Genfer Konvention wird Sanitätern und Ärzten im Kriegsfall neutraler Schutz durch die Kriegsparteien garantiert. Schutzzeichen ist das rote Kreuz auf weißem Grund
- 1867
Dunant tritt nach wirtschaftlichen Problemen durch seine Aktivitäten in Algerien als Sekretär des "Internationalen Komitees vom Roten Kreuz" zurück und siedelt nach Paris über, wo er in ärmlichen Verhältnissen lebt. Auf der Pariser Weltausstellung wird ihm eine Goldmedaille für seine Verdienste verliehen. Dunant führt jetzt ein unstetes Leben in materielllem Elend, u.a. in Stuttgart, Rom, Korfu, Basel, Karlsruhe und London.
- 1887
Dunant lässt sich in Heiden (Schweiz) nieder.
- 1889
Dunant schreibt seine Lebenserinnerungen.
- 1897
Nach einem Bericht in einer Zeitschrift über den mittlerweile vergessenen Dunant erhält dieser verschiedene Ehrungen und eine jährliche Rente von der Witwe des russischen Zaren.
- 1901
Verleihung des ersten Friedensnobelpreises an Henry Dunant und dem Politiker und Friedensaktivisten Frederick Passy.
- 1903
Dunant wird vom Ärzteverband der Ehrendoktor der Medizin verliehen.
- 1910
30. Oktober: Henry Dunant stirbt in Heiden.
Grab Henry Dunants in Zürich Die Gründung des Deutschen Roten Kreuzes
Das Komitee der Fünf hatte 1863 zu einer ersten internationalen Konferenz nach Genf eingeladen. Im Ergebnis ging es bei der Konferenz zunächst einmal um die Gründung von nationalen Ausschüssen und ein internationales Erkennungszeichen. Daraufhin wurden erste nationale Hilfsgesellschaften gegründet. In Deutschland war es der Württembergische Sanitätsverein, der 1863 als erste Hilfsorganisation dann gegründet wurde.
Die ersten Rotkreuz-Delegierten der Weltgeschichte
Im deutsch-dänischen Krieg 1864 wurde dann erstmalig das internationale Erkennungszeichen durch zwei Delegierte aus Genf angewandt.
Die ersten Rotkreuzdelegierten der Weltgeschichte waren der Schweizer Arzt Dr. Louis Appia und der Holländer Charles van de Velde. Sie waren im Deutsch-Dänischen Krieg eingesetzt. Auf den Düppeler Schanzen wurde ihnen am 22. August 1989 vom Deutschen und vom Dänischen Roten Kreuz ein Gedenkstein gesetzt.
Jedes Jahr am 22. August treffen sich dort seither Vertreter des deutschen des dänischen Roten Kreuzes zu einer Gedenkstunde.
- Das Rote Kreuz ist bis heute an der Fortentwicklung des Humanitären Völkerrechts beteiligt.
- Außerdem übernimmt das Rote Kreuz gemäß den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen Aufgaben bei der Umsetzung des Humanitären Völkerrechts.
- So entsendet es Rotkreuzdelegierte auf die Kriegsschauplätze, um humanitäre Hilfe zu organisieren und die Einhaltung der Genfer Konventionen zu überwachen.
Gedenkstein in Düppel für die ersten Rotkreuz Delegierten der Weltgeschichte Die diplomatische Konferenz
Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen in einer diplomatischen Konferenz in Genf verabschiedet - als erster völkerrechtlicher Vertrag, der den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz auf weißem Grund als Schutzzeichen zum Gegenstand hat. In den folgenden 150 Jahren wurde das Recht wegen sich kontinuierlich wandelnder Waffentechnologie und veränderter Methoden der Kriegsführung immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst.
Die Genfer Abkommen
Die heute geltenden vier Genfer Abkommen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977 sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen: verletzte, kranke oder schiffbrüchige Kombattanten, rechtmäßige Streitkräfte, sowie Zivilpersonen.
196 Staaten haben die Genfer Abkommen bis zum Jahr 2019 ratifiziert - eine große Errungenschaft. Doch dies ist nicht genug. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung muss weiterhin weltweit danach streben, die zukünftige Umsetzung und Weiterentwicklung der Genfer Abkommen mit allen Möglichkeiten zu unterstützen und zu stärken. Denn sie hat sich dazu verpflichtet, den Opfern von Kriegen beizustehen und zu Recht und Schutz zu verhelfen.Quelle: ICRC Schutz- und Erkennungszeichen der Bewegung
Das Rote Kreuz auf weißem Grund ist seit Verabschiedung der ersten Genfer Konvention (1864) das international geltende Schutzzeichen. Bei der ersten Neufassung des Abkommens (1929) wurde der Rote Halbmond auf weißem Grund als zweites, gleichberechtigtes Schutzzeichen eingeführt. Seit 2005 ist zusätzlich der Rote Kristall, ein auf der Spitze stehendes Quadrat auf weißem Grund, als Schutzzeichen anerkannt. Die Schutzzeichen dürfen nicht missbraucht werden. Missbrauch schwächt ihre Wirksamkeit.
Deshalb ist der Missbrauch der Schutzzeichen strafbar und wird verfolgt.
Die Unterrichtung Rotkreuzmitarbeiter und der Bevölkerung über die Bedeutung der Schutzzeichen ist eines von vielen Themen der Verbreitungsarbeit und gehört zu den Aufgaben des Landeskonventionsbeauftragten und der Kreiskonventionsbeauftragten.Schutz und Erkennungszeichen der Bewegung
Rotes Kreuz - Das ursprüngliche Emblem. Es handelt sich um die Umkehrung der Schweizer Flagge zu Ehren Henry Dunants und seines Heimatlandes. Die Idee dazu hatten damals die Fünferkomitee-Mitglieder Dr. Louis Appia und General Henri Dufour.
Roter Halbmond - Erstmals im Russisch-Türkischen Krieg (1876-1878) benutzt, da die türkische Regierung der Meinung war, das Rote Kreuz könnte das religiöse Empfinden ihrer Soldaten verletzen. Der Rote Halbmond wird heute von den nationalen Gesellschaften fast aller islamisch geprägten Länder genutzt (33 aller 186 anerkannten nationalen Gesellschaften).
Roter Kristall - Ein Kompromiss. Die Einführung wurde 2005 mit Zweidrittelmehrheit von der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz gutgeheißen. Hintergrund war, dass verschiedene nationale Gesellschaften immer wieder eine Kombination von Rotem Kreuz und Rotem Halbmond oder mit eigenen nationalen Emblemen anstrebten. Auf Englisch wird "Red Crystal" gleich abgekürzt wie Red Cross oder Red Crescent (Roter Halbmond), nämlich RC.
Roter Löwe mit Roter Sonne - Vom Iran von 1924 bis 1980 unter der Herrschaft des Schahs in Anlehnung an die alte Flagge verwendet. Die formale Anerkennung erfolgte 1929 gleichzeitig mit dem Roten Halbmond. Obwohl er heute den Roten Halbmond verwendet, behält sich der Iran weiterhin das Recht zur Verwendung des Roten Löwen mit Roter Sonne vor.
Roter Davidstern - Erkennungszeichen der israelischen Rotkreuzgesellschaft, Magen David Adom, seit Gründung des Staats Israel 1949. Die Anerkennung wurde wiederholt abgelehnt, weil man die Einführung zu vieler neuer Kennzeichen befürchtete. Weil nationale Gesellschaften ein Erkennungszeichen tragen müssen, war Magen David Adom bis 2006 kein Vollmitglied der Föderation. Innerhalb seiner Grenzen darf Israel den Roten Davidstern nutzen. Bei Auslandeinsätzen gelangt je nach Situation zusätzlich oder ausschließlich der Rote Kristall zum Einsatz.
Unter dem Schutzzeichen
In Konfliktregionen wie in der Ukraine und in Syrien arbeiten die Delegierten des Internationalen Roten Kreuzes (IKRK) mit den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften zusammen. In Syrien ist das der Syrisch-Arabische Rote Halbmond (SARC).
Dabei bringt das IKRK seine internationalen Erfahrungen und Verbindungen sowie seine Fachkompetenz ein. Die örtlichen Rotkreuz- bzw. Rothalbmondgesellschaften und das IKRK arbeiten eng zusammen. Sie sind mit den regionalen Verhältnissen bestens vertraut und leisten ihren Beitrag dazu, Hilfeleistungen in allen zugänglichen Gebieten zu ermöglichen.
Menschenwürdige Behandlung von Kriegsgefangenen
Das IKRK verfolgt mit den Gefangenenbesuchen vier Ziele:
- ein Verschwindenlassen und außergesetzliche Tötungen zu verhüten und/oder zu beenden,
- Folter und Misshandlungen zu verhindern und/oder zu stoppen,
- die Bedingungen der Gefangenschaft, wo nötig, zu verbessern sowie
- den Kontakt zwischen den Gefangenen und ihren Familien wieder herzustellen.
Das IKRK dringt darauf:
- sämtliche Gefangene zu sehen, die unter sein Mandat (Kriegsgefangene) fallen, und alle Stätten aufzusuchen, an denen sie festgehalten werden,
- mit den Gefangenen im Vertrauen zu sprechen, d.h. ohne die Anwesenheit dritter,
- die Gefangene, die unter sein Mandat fallen, zu registrieren und eine entsprechende Liste zu führen,
- die Gefangenenbesuche so oft zu wiederholen, wie es ihm geboten scheint.
Nach dem zweiten Weltkrieg begann die Arbeit des DRK-Suchdienstes in Flensburg. Dort nahm der Suchdienst am 06. Mai 1945 seine Arbeit in der ehemaligen Reichsluftschutzschule auf. Wenig später erfolgten wegen Platzmangels Umzüge, unter anderem in Räumlichkeiten der späteren Landesgenossenschaftsbank in der Großen Straße 21-23. Auch dort gab es bald zu wenig Platz. Bereits Ende September 1945 zog der DRK-Suchdienst innerhalb der britischen Besatzungszone in das zentraler gelegene Hamburg um.
In Flensburg nutzten der Soziologe Prof. Dr. Helmut Schelsky und der Mathematiker Dr. Kurt Wagner, beide Offiziere des zweiten Weltkrieges, konsequent ein Suchverfahren, das bis heute erfolgreich angewandt wird.
Prof. Dr. Helmut Schelsky Dr. Kurt Wagner Dabei füllt der Suchende eine Stammkarte mit seinen Daten und eine Suchkarte mit den Daten des Vermissten aus. Weil auch der Gesuchte seine Angehörigen sucht und seine Such- und Stammkarte nach dem Alphabet (genauer: alphaphonetisch) in dieselbe Kartei eingeordnet werden, kommt es dort zur „Kartenbegegnung“ und damit zum Sucherfolg.
Das Verfahren kann natürlich nur funktionieren, wenn auch alle Karten zentral verwaltet werden.
Im Juni 1945 richtete das neu gegründete Bayerische Rote Kreuz seine erste Suchdienststelle in München ein. Schnell wurde eine Zusammenarbeit mit dem Suchdienst Hamburg vereinbart. Bald teilten sich die DRK-Suchdienste der britischen (Suchdienst Hamburg) und amerikanischen (Suchdienst München) Besatzungszone die Arbeit nach Postleitzahlenbereichen auf.
DRK-Suchdienst München in der Nachkriegszeit Auch in den anderen Besatzungszonen entstanden DRK-Suchdienste. Eine enge Zusammenarbeit war unerlässlich, aber zunächst von der Zustimmung der Besatzungsmächte abhängig.
Die Suchkarten aus der Nachkriegszeit sind inzwischen digitalisiert. Die Originale gibt es noch heute. Heute gibt es die DRK-Suchdienstleitstelle in Berlin und DRK-Suchdienst-Zentralen mit unterschiedlichen Aufgaben in Hamburg und München. Sie arbeiten eng mit den Landesstellen des DRK-Suchdienstes und den DRK-Suchdienstberatungsstellen der DRK-Kreisverbände zusammen.
Amtliches Auskunftsbüro (AAB) und Personenauskunftsstelle (PAST)
Gemäß den neuen Rahmenregelungen der Bereitschaften zur Mitwirkung im übergeordneten Aufgabenbereich des Suchdienstes ist der Suchdienst des DRK Teil des internationalen Suchdienst-Netzwerks der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Gemeinsam mit diesen Partnern ist es ihm möglich, das Schicksal von Menschen zu klären, die durch bewaffnete Konflikte, Flucht, Vertreibung, Katastrophen und Migration von ihren Familienangehörigen getrennt wurden, den Kontakt wiederherzustellen und getrennte Familien wieder zusammenzuführen. Das Deutsche Rote Kreuz hat mit seinem an den Suchdienst angebundenen Amtlichen Auskunftsbüro (AAB) eine flächendeckende, amtlich festgelegte haupt- und ehrenamtliche Struktur für Konfliktfälle geschaffen. Auch für Katastrophen im nationalen Raum ist diese Struktur grundsätzlich anwendbar.
Die meisten Bundesländer ermöglichen dem DRK rechtlich, mit seinem bundesweiten Netzwerk der Angehörigen-Auskunftsstellen auch bei Katastrophen und sonstigen Einsatzlagen tätig zu werden. Hierfür richtet das DRK bei den DRK-Landes- und Kreisverbänden Personenauskunftsstellen gemäß den Vorgaben der landesrechtlichen Regelungen zum Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz oder Katastrophenschutz ein.
Geübt wird gern bei friedlichen Großveranstaltungen wie dem Wacken Open Air-Festival (jährlich ca. 70.000 Besucher). Wer dort ins Sanitätszelt muss, wird registriert. Und wer wissen will, wo der Kumpel mit dem verstauchten Bein geblieben ist, fragt beim DRK nach.
Im Zelt untergebracht: KAB beim Wacken-Open-Air-Festival
Halten sich Kampfroboter an Regeln? Diese Frage gehört zu einem Problemkreis, der den Waffeneinsatz in zukünftigen kriegerischen Konflikten betrifft. Es geht um Veränderungen, die eine weltweite Auswirkung haben werden.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sieht in den neuen Kriegsformen große Herausforderungen für das humanitäre Völkerrecht. Das IKRK muss sich auf künftige «ferngesteuerte» oder «unsichtbare» Kriege vorbereiten.
Ob ferngesteuert oder vollkommen autonom (eigenständig) funktionierend, wichtig ist es, dass jeweils das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird. Konkret: Die Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen ist unbedingt einzuhalten. Außerdem muss der Waffeneinsatz verhältnismäßig sein. Er darf nur legitimen militärischen Zielen dienen.
Können diese Differenzierungen gelingen, wenn ferngesteuerte oder autonome Waffen zum Einsatz kommen? Hier gibt es ernste Zweifel. Bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts müssen diese Fragen aufgegriffen werden.
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