Schutz für Kinder und Jugendliche
" Das Recht des
Kindes so zu sein,
wie es ist."
J.Korczak
Kindeswohl im DRK
Der Bundes- wie auch der Landesverband befasst sich intensiv damit, wie sie noch besser für das Wohl der Kinder sich einsetzen und sorgen können. Dabei geht es um das Wohl der Kinder in den DRK-Einrichtungen sowie in all seinen Mitgliedsorganisationen wie z.B. Jugendrotkreuz, Erste Hilfe, Wasserwacht,... Gemeinsam haben wir eine Broschüre nun fertig gestellt und einen Verhaltenskodex und eine Vorlage zum Erhalten eines erweiterten Führungszeugnissen für Haupt- wie Ehrenamt (für Ehrenamt kostenlos) entwickelt. Im Herbst werden die Ergebnisse auf allen Ebenen des Verbandes vorgestellt. Außerdem konnten wir zwei ehrenamtliche Vertrauenspersonen gewinnen.
Eben: Aus Liebe zum Menschen setzen wir uns ein!
Das Wohl der Kinder zu schützen ist somit ein zentrales Anliegen des DRK. Deshalb setzen wir einiges daran, auch in unseren Kitas den Kinderschutz voranzubringen, zum Beispiel durch Fortbildungen oder die Kooperation mit Einrichtungen, die auf Kinderschutz spezialisiert sind. Außerdem haben wir ein sehr differenziertes Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren erarbeitet, dass in unserem QM-Kita-Rahmenhandbuch verankert ist. Bei Kindeswohlgefährdung greift ein Schutzplan, so dass so schnell wie möglich das Wohl des Kindes geschützt werden kann. Im rechten grauen Kasten haben wir einige Materilien zu diesem Thema zusammengestellt.
Aktuelles zum Bundeskinderschutzgesetz
Am 26.10. 2011 hat sich der Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Bundeskinderschutzgesetz befasst. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wurde angenommen.
Am 27.10.2011 hat der Deutsche Bundestag unter TOP 8 seiner Tagesordnung das Bundeskinderschutzgesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet.
Dazu hatten die Fraktionen auch Entschließungsanträge vorgelegt, die aber abgelehnt wurden Die Änderungen im aktuellen Gesetzentwurf kommen den Forderungen des Bundesrats nur in geringem Maß entgegen. Das Gesetz geht jetzt in den Bundesrat. Es könnte sein, dass ein Vermittlungsausschuss eingesetzt wird.
Am 29.11.11 gibt es zu diesem Thema an der FH-Kiel eine sehr interessante Veranstaltung. Mehr Infos entnehmen Sie diesem Flyer.
Das DRK-Generalsekretariat hat zum alten Entwurf eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes auf Bundesebene abgegeben.
Landesgesetz zum Schutz der Kinder und Jugendlichen
Schleswig-Holstein hat als erstes der sechzehn deutschen Bundesländer ein eigenes Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht eine engere Kooperation zwischen Einrichtungen für Kinder, Eltern und Familien vor und verstärkt die Kontrolle bei den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Das Gesetz trat am 01.04.2008 in Kraft.
LAG-Musterrahmenvereinbarung für Kitas
Eine landesweite Musterrahmenvereinbarung konnte nicht verabschiedet werden. Daher finden Sie hier einen Trägervereinbarungsentwurf der LAG zum §8a SGB VIII und zum §72a SGB VIII.














