Unsere Jüngsten

Leitfaden zum Krippenausbau

"Jedes Kind kommt auf die Welt
um zu wachsen,
sich zu entfalten,
zu leben,
zu lieben
und seine Bedürfnisse
und seine Gefühle
zu seinem Schutz zu artikulieren."
A.Miller

Die "Krippenoffensive" der Bundesregierung sieht vor, bis zum Jahr 2013 für 35% aller Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze anzubieten. Desweiteren sollen ab dem Kita-Jahr 2013/14 alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben. Für Schleswig-Holstein sieht der momentane Ausbaustand mit den statistischen Zahlen (01.03.11) wie folgt aus:

Kinder unter drei Jahren laut Bevölkerungsstatistik: 68609

Kinder unter drei Jahren in einer Kita: 10.197 = 14,89%

Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagespflege: 4731 = 6,9%

Kinder unter drei Jahren insgesamt in Betreuung: 14 928 Kinder = 21,8%

prozentuale Veränderung im Vergleich zu 2010: 3,5 %

Zur Erreichung der Versorgungsquote von 35% ( 23.966 U3 Plätze) müssen noch 6579 Plätze in den Kitas und 2459 Plätze in der Kindertagespflege geschaffen werden.

Der DRK-Landesverband veröffentlichte im März 2009 einen "Leitfaden zum Aufbau von Krippengruppen", der im Rahmen des Fachforums der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. ACHTUNG: zur Zeit ist der DRK-Krippenleitfaden leider vergriffen. Eine aktualisierte Auflage ist für 2012/2013 geplant. Im internen Bereich kann der DRK-Krippenleitfaden heruntergeladen werden.

Der DRK-Landesverband hat zum KiföG und TAG  Position bezogen und eigene Qualitätsanforderungen für die Betreuung der Jüngsten formuliert.

Krippenausbau und das Konnexitätsprinzip
Der Gemeindetag hat in seiner Presseerklärung vom 12.07.11 aufgeführt, dass es eine Antwort vom Land erwarte, wie der Ausbau der Kinderbetreuung verfassungsrechtlich einwandfrei geregelt und finanziert werden soll. Dazu hat der Gemeindetag ein Gutachten auf ein Anspruch auf Kostenausgleich vorliegen. Mehr Infos rechts im grauen Kasten. 

Personalqualität in den Kitas ist uns wichtig:
Weiterbildungsangebot des DRK-Landesverbandes für
päd. Fachkräfte im Krippenbereich
Die Kinder brauchen Erzieherinnen, die über ein breites Methodenrepertoire verfügen und die fundierte Kenntnisse auch im Bereich der Entwicklungspsychologie haben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Entwicklungs- und Bildungsbedürfnisse der Kinder umfassend erkannt und beantwortet werden. Gleichzeitig erleichtern fundierte Kenntnisse Ihnen den Alltag, so dass sie die pädagogische Herausforderung zufrieden und ideenreich annehmen können.
Eine durch ESF-Mitteln geförderte Weiterbildung können wir nun den pädagogischen Fachkräften anbieten. Weitere Informationen finden Sie unter Aus- und Fortbildung.

 

Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung"
Durch die "Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung" wurde in Schleswig-Holstein der Weg frei gemacht für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Dies betrifft zu einem Großteil Kindertageseinrichtungen, weitere Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden, die von qualifizierten Tagesmüttern oder -vätern geleistet wird.

Krippenfinanzierung durch das Land 2011: Die Höhe der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben nach DIN 276 darf zukünftig nun 75 % (anstatt bisher 66,66 %) nicht übersteigen. Die einzelnen Höchstbeträge werden wie folgt geändert: Umwandlungsmaßnahmen für 2.000 € auf jetzt 2.500 € pro Platz, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von 13.000 € auf jetzt 14.000 € pro Platz, Neubaumaßnahmen von 15.500 € auf 19.000€. Die Richtlinie trat rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.


Ihr Ansprechpartner:

Referentin für Kinder- und Jugendhilfe
Andrea Strämke

DRK-Leitfaden zum Krippenausbau

Den Leitfaden können Sie über die Kinder- und Jugendhilfe Referentin der DRK-Landesgeschäftsstelle beziehen. Nicht-DRK-Einrichtungen können diesen über eine Schutzgebühr von 5 € erhalten. ACHTUNG: Zur Zeit vergriffen. Aktualisierte Auflage in Arbeit.

Unfallverhütungsvorschrift und Regeln für Kitas & Krippengruppen
Aus Baden-Württemberg ist ebenfalls eine Broschüre "Kinder unter drei Jahren sicher betreuen" erschienen. Die Unfallverhütungsvorschrift vom 01. April 2009 und die Durchführungshinweise (Regeln) für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sind als BG/GUV-SRS2 April 2009 erschienen. 
Nachfragen können jederzeit direkt an die Unfallkasse gestellt werden.
Die Unfallkasse Nord hat eine Broschüre Kinder unter drei Jahren-sichere und kindgerechte Gestaltung einer Kinderkrippe herausgebracht.

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Erster Spatenstich für Schulerweiterung

Erster Spatenstich: Jörn-Dieter Korsch, Geschäftsführer des DRK-Schul- und Therapiezentrums Raisdorf,  Rektor Lutz Dräger und Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug (von links).

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