Geldauflagen in Straf- und
Bußgeldverfahren
Unterstützen Sie den DRK-Landesverband durch die Zuweisung von Geldauflagen in Straf- und Bußgeldverfahren!
Sind Sie als Richter oder Staatsanwalt in der Zuweisung von Geldauflagen in Straf- und Bußgeldverfahren tätig?
Entscheiden Sie in der Bußgeld- und Strafsachenstelle bei einem Zoll- oder einem Finanzamt über die Zuweisung von Geldauflagen?
Unterstützen Sie die oben Genannten in der Sachbearbeitung von Geldauflagen in Straf- und Bußgeldverfahren?
Möchten Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren im Falle der Einstellung nach § 153a StPO aktiv mitwirken und von Ihrem Recht Gebrauch machen, eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung als Bußgeldempfänger vorzuschlagen?
Vor dem Hintergrund rückläufiger Finanzierungsmöglichkeiten für eine Vielzahl unserer Tätigkeiten gewinnen alternative Einnahmequellen zunehmend an Bedeutung. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie den DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. finanziell im Rahmen der Ihnen gegebenen Möglichkeiten mit der Zuweisung von Geldbeträgen in Verbindung mit Bußgeld- und Strafsachen unterstützen würden.
Zur besseren Zuordnung: Der DRK-Landesverband wird in der "Bußgeldliste" des Oberlandesgerichtes Schleswig mit der Nr. 62 15 geführt.
Verschaffen Sie sich einen kurzweiligen Überblick über die Tätigkeiten des DRK-Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V.
Unsere Kontoverbindung lautet:
Empfänger: DRK Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Kreditinstitut: Kieler Volksbank eG
BLZ: 210 900 07
Kto.-Nr.: 90 085 833
Sie haben weitere Fragen zu unseren Tätigkeitsfeldern und Aktivitäten?
Dann wenden Sie sich vertrauensvoll persönlich an uns!
Ihr Ansprechpartner:














