Erbschaft und Vermächtnis
Tun Sie über Ihr Lebensende hinaus Gutes – Unterstützen Sie den DRK-Landesverband Schleswig-Holstein!
Immer häufiger werden wir von Ihnen nach Möglichkeiten gefragt, das Deutsche Rote Kreuz nach dem Ableben zu unterstützen. Doch wie kann das rechtlich korrekt sichergestellt werden? Das deutsche Erbrecht ist durchaus kompliziert. Auf jeden Fall gilt: Eine testamentarische Regelung bietet Ihnen vielfache individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und damit auch unterschiedlichste Unterstützungsmöglichkeiten für das Deutsche Rote Kreuz – immer in Abhängigkeit vom Umfang und der Art Ihres Vermögens, Ihren familiären Verhältnissen und insbesondere Ihren individuellen Wünschen.
So können Sie das DRK – als gemeinnütziger Verein sind wir im Übrigen grundsätzlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit – beispielsweise sowohl für das Gesamtvermögen, als auch für Teile davon als Erbe einsetzen oder im Rahmen eines Vermächtnisses testamentarisch berücksichtigen. Damit gewährleisten Sie, über Ihr Lebensende hinaus Gutes zu tun. Im Einzelfall könnte bei einem größeren Vermögen aber auch die Einrichtung einer Stiftung zugunsten des DRK Ihre Vorstellungen am Besten erfüllen. Im Übrigen ist durch Sie ebenfalls eine Schenkung zu Lebzeiten jederzeit möglich.
Ganz wichtig ist dabei immer Folgendes: Geben Sie immer genau an, wem die Mittel beim DRK zugute kommen sollen, also entweder dem DRK-Landesverband, Ihrem DRK-Kreisverband oder Ihrem DRK-Ortsverein – alternativ natürlich auch bestimmten DRK-Einrichtungen Ihrer Wahl vor Ort! So ist gewährleistet, dass Ihre Unterstützung auch genau dort Gutes tut, wo Sie es wollen.
1. Sie benötigen mehr Informationen zum Thema "Vererben"?
Im Schleswig-Holstein-Beihefter des Rotkreuzmagazins 3/2008 erschien unser Artikel "Ich bin froh, dass jetzt alles geregelt ist".
Oder fordern Sie direkt bei uns die DRK-Infobroschüre „Zukunft gestalten – Ihr Testamentsratgeber“ an.
2. Sie möchten mehr über die Arbeit des DRK-Landesverbandes erfahren?
Dann sprechen Sie uns an!
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