Bundesfreiwilligendienst

Seit dem Start am 01. Juli 2011 gibt es einen neuen Freiwilligendienst:

den BFD (Bundesfreiwilligendienst).

Dieser soll die entstandene Lücke nach dem Aussetzen des Zivildienstes für die Engagementmöglichkeiten junger Männer und die betroffenen Einrichtungen minimieren und soll für interessierte Männer und Frauen aller Altersgruppen offen sein. 

 

Die nachfolgenden Informationen zum BFD entsprechen dem Gesetz zum Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG), das mit der Veröffentlichung am 02.05.2011 in Kraft getreten ist.

Wer kann teilnehmen?

Freiwillige Frauen und Männer, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren, haben die Vollzeitschulpflicht erfüllt und führen ihr Engagement ohne Erwerbsabsicht und außerhalb einer Berufsausbildung aus, vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können sich auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche engagieren.

Die Freiwilligen verpflichten sich auf eine Zeit von mindestens sechs und höchsten 24 Monaten.

 

Wo kann ich einen BFD machen?

 

Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe inkl. der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit , der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege und der Behindertenhilfe.

Die Freiwilligen verrichten unterstützende zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen (Fach-)Kräfte, d.h. der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral.

 

Alle BFD-Plätze als Tabelle

 

Was habe ich davon?

Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen. Der Bundesfreiwilligendienst wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.

Die Freiwilligen erhalten von den Einsatzstellen fachliche Anleitung und individuelle Betreuung.

Darüber hinaus finden während des Bundesfreiwilligendienstes Seminare, u. a. zur politischen Bildung, statt. Bezogen auf ein 12monatiges Engagement sind es mindestens 25 Bildungstage. Die Seminarzeit ist Dienstzeit; die Teilnahme ist Pflicht. Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen in angemessenem Umfang an den Seminaren teil.

Für den Dienst erhalten Freiwillige, je nach Einsatzstelle, unentgeltliche Verpflegung, ggf. Unterkunft und Arbeitskleidung – oder jeweils entsprechenden Geldersatzleistungen – und ein Taschengeld. Außerdem werden die Freiwilligen gesetzlich sozialversichert.

Das Taschengeld wird für junge Menschen vor Vollendung des 25. Lebensjahres erhöht, wenn kein Kindergeldanspruch besteht. Bei teilzeiteingesetzten Freiwilligen wird das Taschengeld anteilig gekürzt.

 

Wie kann ich teilnehmen?

Sie können sich bereits jetzt mit folgenden Unterlagen bei uns für einen Bundesfreiwilligendienst bewerben:

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Ihre Ansprechpartner:

Bundesfreiwilligendienst
Sandra Bader

Bundesfreiwilligendienst
Taalke Von Reden


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