Auch als DRK-Landesverband Schleswig-Holstein setzen wir uns präventiv gegen Kindeswohlgefährdung ein.
Zuständig ist die Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII, Anna Bracker. Sie berät und unterstützt alle DRK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung in unseren Einrichtungen. Darüber hinaus bietet Frau Bracker unter anderem präventive Workshops sowie Fortbildungen an und erstellt Kinderschutz-Konzepte.
Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII
Tel: 0431 5707-134
Mobil: 0173 7875852
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Für Ihre Mitarbeit bei der Prävention und Hilfe bei Kindeswohlgefährdung bieten wir Ihnen ein Formblatt für den Verhaltenskodex des Roten Kreuzes in Schleswig-Holstein und für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses an. Beide Formblätter finden Sie hier:
Der DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. ist Partner von Appen Musiziert.